Im Berufungsprozess
UN-Gericht spricht Ex-Armeechef Jugoslawiens frei
Perisic hatte in 17 Punkten Widerspruch gegen seine Verurteilung eingelegt. Die Berufungskammer urteilte, dass es "nicht ohne begründete Zweifel zu beweisen" sei, dass Perisic die Truppen der kroatischen und bosnischen Serben unterstützt habe, insbesondere bei den von den bosnisch-serbischen Truppen in Sarajevo und Srebrenica begangenen Verbrechen. Stattdessen sei davon auszugehen, dass die unter Perisics Führung von der jugoslawischen Armee der bosnisch-serbischen Armee geleistete Hilfe eher auf deren Kriegsanstrengungen im Allgemeinen ausgerichtet gewesen sei.
2011 in zwölf Anklagepunkten für schuldig befunden
Bei seiner Verurteilung im Jahr 2011 hatte es in der Begründung geheißen, dass er in seiner Funktion als Generalstabschef im Kroatien-Krieg (1991 bis 95) und im Bosnien-Krieg (1992 bis 95) die Truppen der kroatischen und bosnischen Serben mit Soldaten, Waffen und logistischer Hilfe unterstützt habe. Damals wurde er in zwölf Anklagepunkten schuldig gesprochen, unter anderem wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die Anklageschrift umfasste auch Mord und Angriffe auf Zivilisten. Verurteilt wurde Perisic wegen seiner Mitverantwortung für die 44-monatige Belagerung von Sarajevo, in deren Verlauf 10.000 Zivilisten starben, sowie für das Massaker an den rund 8.000 Muslimen in Srebrenica. Außerdem wurde er für die Bombenangriffe auf die kroatische Hauptstadt Zagreb im Mai 1995 verurteilt.
Enger Mitarbeiter des früheren Präsidenten Milosevic
Der heute 68-Jährige galt als enger Mitarbeiter des früheren Präsidenten Slobodan Milosevic, der 2006 vor dem Ende seines Prozesses im Gefängnis des Tribunals gestorben war. Einige von Perisics früheren Untergebenen wurden bereits in Den Haag verurteilt.
Das Urteil vom Donnerstag bedeutet, dass bislang kein ranghoher ehemaliger jugoslawischer Verantwortlicher für die in Bosnien begangenen Verbrechen während des Jugoslawien-Konflikts in den 1990er Jahren rechtskräftig verurteilt wurde.
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