Fall Cain

OGH bestätigt Mordurteil gegen Milosav M.

Österreich
28.02.2013 09:46
Der Oberste Gerichtshof hat im Fall Cain das am Landesgericht Feldkirch gefällte Urteil wegen Mordes bestätigt. Die durch Verteidiger Edgar Veith eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde von Milosav M., der den drei Jahre alten Cain am 7. und 8. Jänner 2011 totgeprügelt hat, wurde abgewiesen. "Die Einwände des Verteidigers zeigten sich als unbegründet", hielt der OGH am Donnerstag fest. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Landesgericht Feldkirch hatte Milosav M. (Bild), zum Tatzeitpunkt Lebensgefährte der Mutter Cains, am 30. März 2012 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Verteidiger Veith (rechts neben seinem Mandanten) bekämpfte das Urteil mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung. Das auf Mord lautende Urteil sei "juristisch nicht hinnehmbar", erklärte der Anwalt bei Einbringung.

Der OGH hielt nun fest, dass Milosav M. Cain vorsätzlich getötet habe, "indem er dem dreijährigen Kind an zwei aufeinanderfolgenden Tagen unzählige, äußerst wuchtige Schläge mit einem Aluminiumstiel und den Händen gegen dessen vollkommen schutzlosen Körper versetzte".

Über die Berufung des Angeklagten gegen die Höhe der Strafe muss das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Der 27-Jährige war zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Außerdem war die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt worden.

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