Das Landesgericht Feldkirch hatte Milosav M. (Bild), zum Tatzeitpunkt Lebensgefährte der Mutter Cains, am 30. März 2012 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Verteidiger Veith (rechts neben seinem Mandanten) bekämpfte das Urteil mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung. Das auf Mord lautende Urteil sei "juristisch nicht hinnehmbar", erklärte der Anwalt bei Einbringung.
Der OGH hielt nun fest, dass Milosav M. Cain vorsätzlich getötet habe, "indem er dem dreijährigen Kind an zwei aufeinanderfolgenden Tagen unzählige, äußerst wuchtige Schläge mit einem Aluminiumstiel und den Händen gegen dessen vollkommen schutzlosen Körper versetzte".
Über die Berufung des Angeklagten gegen die Höhe der Strafe muss das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Der 27-Jährige war zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Außerdem war die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt worden.
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