Der Antrag der Justiz, den 89-jährigen Inzest-Täter besachwalten zu lassen, wurde nun von der Behörde für Erwachsenenschutz abgelehnt. Die Pläne, ihn bedingt zu entlassen und in einem Pflegeheim unterzubringen, scheinen allerdings laufend konkreter zu werden.
Josef Fritzl ist gerade ziemlich zufrieden. Vor wenigen Tagen bekam er nämlich in seine Zelle in der Männerhaftanstalt Krems-Stein einen für ihn – wie er selbst sagt – „sehr erleichternden“ Gerichtsbeschluss zugestellt. Demzufolge er nun doch nicht „entmündigt“ werden darf.
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