„Seele der Gemeinden“
ÖVP will mit Paket Dorfwirtshäuser unterstützen
Wenige Wochen vor der Nationalratswahl hat die ÖVP das Tourismuskapitel ihres „Österreichplans“ vorgestellt. Neben einem „Wirtshauspaket“, das insbesondere Dorfwirtshäuser unterstützen soll, will die Volkspartei Erleichterungen bei Verfahren zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte, vor allem für Arbeitskräfte aus Westbalkanstaaten.
Die Pläne wurden von Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) am Montag bei einer Pressekonferenz vorgestellt. „Die Gasthäuser bilden die Seele der Gemeinden“, begründete der Generalsekretär des Wirtschaftsbundes, Kurt Egger (ÖVP) die Forderungen für die Gastronomiebetriebe.
Lockerungen für Gasthausnachfolger gefordert
So forderte er eine Abschaffung der Belegerteilungspflicht unter 30 Euro sowie eine „Vereinfachung von einzelnen bürokratischen Hürden“. Weiters solle das Problem, Nachfolger für die Gasthäuser zu finden, mit Lockerungen der Auflagen angegangen werden.
Egger wiederholte auch die von der ÖVP geforderte Steuerbefreiung für Überstunden, die auch im Tourismus wichtig sei. Auch das „Arbeiten im Alter“ nach dem Erreichen des Regelpensionsalters solle erleichtert werden. „All jene, die mehr arbeiten wollen oder länger arbeiten wollen, haben eines gemeinsam: sie tun dies dann, wenn es sich finanziell auszahlt“, sagte der Wirtschaftsbund-Generalsekretär.
Maximale Verfahrensdauer für Jobbewerber von drei Tagen
Auch für Arbeitskräfte aus dem Ausland, die in der Tourismusbranche die Mehrheit stellen, solle es Vereinfachungen geben. „Ein Mitarbeiter, der sich heute aus einem Drittstaat in Österreich für einen Job bewirbt, muss innerhalb kürzester Zeit wissen, ob er eine Chance auf diesen Job hat“, forderte Kraus-Winkler. Hier solle es eine maximale Verfahrensdauer von 72 Stunden geben, andernfalls verliere man jene Personen an andere Länder.
„Niederschwellige Rot-Weiß-Rot-Karte“ gefordert
Für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten solle es eine „niederschwellige Rot-Weiß-Rot-Karte“ geben. Die saisonale Beschäftigung solle jedoch erst für Drittstaatenangehörige geöffnet werden, „wenn es nachweislich keine einheimischen Arbeitskräfte gibt, die zur Verfügung stehen“, so Kraus-Winkler.







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