Schütze radikalisiert?

Schüsse in München: Einvernahme von 100 Zeugen

Ausland
09.09.2024 13:36

Nach dem mutmaßlichen Terroranschlag in der Münchner Innenstadt haben Ermittler laut einem Sprecher des bayerischen Landeskriminalamts etwa 100 Zeugen zur Tat befragt. Weitere Hinweise zur „Arbeitshypothese“ der Ermittler, der 18 Jahre alte österreichische Schütze habe islamistisch oder antisemitisch motiviert gehandelt, habe die Sonderkommission (Soko) Karolinenplatz bisher nicht gefunden, sagte der LKA-Sprecher.

Weitere Erkenntnisse dazu erhofften sich die etwa 100 Beamtinnen und Beamten der Soko von der Auswertung des Handys des Österreichers. Das Gerät war offenbar beim Schusswechsel mit der Polizei beschädigt worden, konnte aber wiederhergestellt werden. Wie viele Daten noch auslesbar sind, sei aber noch unklar, sagte der LKA-Sprecher.

Bei dem Schützen handelte es sich um einen 18-jährigen Österreicher. (Bild: zVg, Krone KREATIV)
Bei dem Schützen handelte es sich um einen 18-jährigen Österreicher.

Israelisches Generalkonsulat und NS-Dokumentationszentrum beschossen
Der zuletzt im Salzburger Flachgau lebende 18-Jährige hatte am Donnerstag laut Polizei mit einem Schweizer Wehrmachtskarabiner neun Schüsse in der Münchner Innenstadt abgegeben – unter anderem auf das israelische Generalkonsulat und das NS-Dokumentationszentrum. Nach einem Schusswechsel mit der Polizei war der Schütze gestorben.

Bilder vom Tatort: 

Verdächtiger wohl islamistisch radikalisiert 
Die Generalstaatsanwaltschaft München geht unter anderem wegen des Orts nahe dem Konsulat und des Datums, dem Jahrestag des Olympia-Attentats von 1972, von einem Terroranschlag aus. Erkenntnisse der österreichischen Polizei deuteten darauf hin, dass der 18-Jährige sich islamistisch radikalisiert haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte im Vorjahr wegen terroristischer Vereinigung (§278b StGB) gegen ihn ermittelt. Ihm war nach einer gefährlichen Drohung gegen Mitschüler und einer damit einhergehenden Körperverletzung das Handy abgenommen worden. Bei Durchsuchungen wurden zwar Videos mit islamistischer Propaganda gefunden. Der Tatbestand der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung war nach Ansicht der Ermittler aber nicht erfüllt.

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