Ein neues Warnsystem wird am Montag getestet: Alarm-Nachrichten, etwa bei Naturkatastrophen, werden so direkt an Mobiltelefone verschickt.
Was sich in den USA und anderen Ländern der Welt längst durchgesetzt hat, hält nun auch bei uns Einzug: Ab heute, Montag, soll ein neues Bevölkerungswarnsystem für mehr Sicherheit sorgen. Und so funktioniert es:
Test-Warnung per Nachricht aufs Handy
Heute, Montag, um 12 Uhr wird das neue System getestet: In Arriach wird eine Test-Warnung verschickt (siehe Foto oben und Infobox).
Achtung: Durch die Überlappungen der Sendemasten könnte die Test-Meldung auch in Bad Kleinkirchheim, Feld am See, Reichenau, Gnesau, Steindorf, Treffen und Himmelberg landen.
Amtliche Information
Arriach, 09.09.2024, 12 Uhr
Für den Bereich Gde. Arriach
SYSTEMTEST für AT-ALERT
Dies ist nur ein Systemtest.
This is just a system test.
Bitte rufen Sie keine Notrufnummern an.
Please do not call emergency numbers.
Ihre LAWZ Ktn
„Durch die gezielte Warnung per Handy können wir die Bevölkerung schnell, direkt und flächendeckend über drohende Gefahren informieren – und das kann im Ernstfall Leben retten“, betont Katastrophenschutzreferent Daniel Fellner (SPÖ).
Neues Warnsystem soll mehr Menschen erreichen
Was passiert mit jenen, die kein Mobiltelefon haben? Keine Sorge: Die Alarm-Nachrichten sind nur als Ergänzung gedacht. „Österreich verfügt schon seit über dreißig Jahren über ein in allen Gemeinden vorhandenes Warn- und Alarmsystem mit rund 8.300 Zivilschutzsirenen“, heißt es vom Land – dieses System werde nicht abgeschafft: „AT-Alert ist als Ergänzung zu den Sirenen zu sehen und wird dieses bewährte Warnsystem nicht ersetzen.“
Übrigens: Nicht jeder kann die Warnungen am Handy verschicken. „Auslösende Stellen sind bei AT-Alert die neun Landeswarnzentralen der Bundesländer und das Bundesministerium für Inneres“, lautet die Erklärung des Landes. Im Anlassfall würden die auslösenden Stellen im Auftrag der bzw. für die jeweils zuständigen Behörde eine entsprechende Meldung an die Mobilfunkbetreiber übermitteln.
„Es liegt immer im Ermessen der jeweils für ein Ereignis zuständigen Behörde, ob eine Meldung über AT-Alert beauftragt wird, und wenn ja, wann, für welches Gebiet (Bundesland, Gemeinde, Tal) und mit welchem Text.“
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