Die Nichten des Angeklagten waren zur Zeit der Übergriffe im Vorschulalter. Sie sagten aus, von ihrem Onkel immer wieder bedrängt und zu sexuellen Handlungen genötigt worden zu sein. Als sie sich gewehrt hätten, hätte sie der Mann festgehalten. Eine der beiden Frauen leidet noch heute unter den Geschehnissen, bei ihr wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.
"Aussagen sind glaubwürdig"
Der 66-Jährige stritt die Übergriffe vor Gericht jedoch ab und vermutete hinter den Vorwürfen der Opfer finanzielle Interessen. Der Schöffensenat schenkte den beiden Frauen dennoch Glauben. "Die Aussagen der Opfer sind durchaus glaubwürdig", hielt Richterin Claudia Hagen in der Urteilsbegründung fest. Der Verurteilte muss seinen heute erwachsenen Nichten auch insgesamt 75.000 Euro Entschädigung zahlen. Zudem wurde er dazu verpflichtet, für die Therapiekosten der beiden Opfer aufzukommen.
Auf das Urteil mildernd wirkten sich die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und sein jahrzehntelanges Wohlverhalten aus. Als erschwerend wurden der lange Tatzeitraum, die Tatwiederholung, das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen sowie die Tatsache, dass es zwei Opfer gab, gewertet.
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