Weil ein 58-Jähriger zu wenig Essen zubereitet hatte, kam es Anfang April im Bezirk Melk (NÖ) zur handgreiflichen Auseinandersetzung. Dafür mussten sich der Deutsche und auch seine frühere Lebensgefährtin nun vor Gericht verantworten.
An diesem Tag wollte er sein Essen einfach nicht teilen. „Es war einfach nicht genug für beide da“, versucht sich der Mann zu rechtfertigen. Dann hätte er einfach mehr kochen sollen, konterte die „Ex“ und bediente sich gänzlich unbeeindruckt aus der brutzelnden Pfanne. Ihren hartnäckigen Hunger musste die Frau teuer bezahlen.
Nach Beschimpfungen und Todesdrohungen folgte ein Faustschlag auf den Kopf der Frau. Im Gegenzug fuhr diese ihre Nägel aus und zerkratzte dem Mann den Hals.
Die handfeste Auseinandersetzung vom 9. April im Bezirk Melk fand nun am Landesgericht St. Pölten ein Ende. Hier mussten sich beide wegen wechselseitiger Körperverletzung verantworten, der 59-jährige Deutsche auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz – er besaß eine verbotene Waffe.
Reichlich Alkohol konsumiert
„Er ist der netteste Mensch, wenn er nicht trinkt“, so die 60-Jährige. Mit drei Promille betankt, aber nicht. Der 59-Jährige fasste drei Monate bedingte Haft aus, die Frau wurde freigesprochen – Notwehr. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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