Die gesetzliche Tageshöchstarbeitszeit von zehn Stunden sei in vielen Bereichen "nicht praktikabel". Im Arbeitszeitgesetz sollten zwölf Stunden Tageshöchstarbeitszeit verankert werden. Ausnahmen kann sich Neumayer nur bei besonders hoher Belastung vorstellen, etwa bei schwerer körperlicher Arbeit.
"Viele Arbeitsspitzen sind mit dem jetzigen Rahmen der Arbeitszeitvorschriften nicht zu bewältigen." Im Projektgeschäft und bei internationalen Unternehmen würde man oft mit dem Zehn-Stunden-Tag nicht auskommen. Durch innerbetriebliche Vereinbarungen auf sozialpartnerschaftlicher Basis könnten beide, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auch davon profitieren. Neumayer verweist auch auf das Krankenanstaltsgesetz, wo die tägliche Höchstgrenze bei 13 Stunden liege.
IV sieht an mehreren Stellen Reformbedarf
Die Industrie wolle außerdem eine flexiblere Durchrechnung der Arbeitszeit: Die Durchrechnungszeiträume sollten auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Damit könnten die Unternehmen auf konjunkturelle Entwicklungen besser reagieren.
Die IV sieht auch bei den Arbeitszusatzkosten Reformbedarf: "Wir sehen 500 Millionen Euro Potenzial, um Arbeitszusatzkosten zu reduzieren und Arbeit günstiger zu machen", führte Neumayer aus. Dabei habe man die Unfallversicherung, den Familienlastenausgleichsfonds oder die Insolvenzkosten im Visier.
Schließlich sollten bei der geplanten Bildungsteilzeit flexiblere Möglichkeiten eingeräumt werden, wünscht sich die IV. So sollte der vorgeschlagene Mindestzeitraum von vier auf zwei Monate verkürzt werden, und die Arbeitszeitreduktion sollte flexibler gestaltet werden können.
Kurzarbeit, eines der klassischen Krisenbewältigungsinstrumente, ist übrigens derzeit in Österreich nicht weitverbreitet. Mit 30 Betrieben und etwas unter 3.000 betroffenen Arbeitnehmern spielt sie eine eher geringe Rolle.
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