Knalleffekt: Einschlägig vorbestrafter Villacher (40) darf die „Schwarze Sonne“ herzeigen.
Schon der Freispruch für den ehemaligen Kärntner Spitzenpolitiker Kurt S. hatte für Diskussionen gesorgt: Der Ex-Freiheitliche hatte auf seinem Hof im Mölltal sogenannte Sigrunen angebracht, die eigentlich mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden und in der Öffentlichkeit verboten sind. Doch die Geschworenen glaubten ihm, dass es sich lediglich um „Schutzzeichen“ für die Familie handelte.
Andere Tattoo-Bedeutung?
Ein 40-jähriger Villacher verteidigte sich nun ähnlich: Der Mann war im April im Tiebelpark von Feldkirchen schwer betrunken mit nacktem Oberkörper und der „Schwarzen Sonne“ auf dem rechten Oberarm aufgefallen. „Ich habe das Tattoo vor vielen Jahren stechen lassen, weil es für mich das Rad des Schicksals und die Tierkreiszeichen bedeutet“, erklärte er vor Richter Bernd Lutschounig den Geschworenen.
Bereits Haftstrafe wegen Wiederbetätigung verbüßt
Mit NS-Gedankengut hätte er nichts am Hut – auch wenn die Optik seiner Vita etwas fragwürdig scheint. Der Mann war erst wenige Wochen vor dem angeklagten Vorfall aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine Strafe wegen NS-Wiederbetätigung verbüßt hatte! „Dennoch geht es nur um die Frage, was er sich dabei gedacht hat, als er das T-Shirt ausgezogen und sein Tattoo hergezeigt hat“, meint Anwalt Hannes Gradischnig. „Ich glaube, er hat wenig gedacht.“
Und tatsächlich: Freispruch! Die „Schwarze Sonne“ geht quasi nicht unter. Für eine Auseinandersetzung mit der Lebensgefährtin gibt’s allerdings eine Verurteilung – sechs Monate Haft, nicht rechtskräftig.
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