Die Frau verabreichte ihrem Sohn laut Anklage am 6. März einen in Fruchtsaft aufgelösten Medikamentencocktail, der bereits tödlich gewesen wäre. Um sicherzugehen, stach sie dem Vierjährigen noch sechs Mal mit einem Skalpell in die Brust. Der Bub verblutete.
Anschließend wollte sich die Frau selbst das Leben nehmen, indem sie ebenfalls Tabletten schluckte und sich Verletzungen zufügte. Sie wurde aber rechtzeitig von ihrer Mutter entdeckt. In einem sichergestellten Abschiedsbrief stand: "Ich konnte David nicht einfach alleine lassen."
"Unfassbar tragisches Verbrechen"
Es handle sich um "ein unfassbar tragisches Verbrechen", erklärte der Staatsanwalt. Er betonte jedoch gleichzeitig, dass es nicht um Bestrafung gehe, sondern um die Verhängung einer vorbeugenden Maßnahme, und beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wegen Unzurechnungsfähigkeit. Auch der Verteidiger stellte fest, dass eine geschlossene Anstalt für die 31-Jährige die einzige Chance sei, weiterleben zu können und irgendwann wieder Lebenswillen zu erlangen.
"Die Hölle, die meine Mandantin jetzt durchlebt, ist wahrscheinlich unvorstellbar. Das Schlimmste ist, das eigene Kind zu verlieren und selbst daran schuld zu sein." Er beschrieb die Frau als "eine sehr liebevolle Mutter", die ihr Leben voll auf ihren Sohn ausgerichtet, aber letztendlich keine Alternative gesehen habe. Die Tat hätte man verhindern können, das Gesundheitssystem trage zumindest eine Mitschuld. Eine sehr seltene Nebenwirkung des Antidepressivums, das die 31-Jährige seit längerer Zeit einnahm, sei Neigung zu Suizid und erweitertem Selbstmord. Darüber informiert habe die Angeklagte aber niemand.
Zwang verspürt, sich umzubringen
"Ich habe mich ständig um meinen Sohn gekümmert, ich wollte ihm immer das Beste ermöglichen", sagte die Frau, deren Stimme mehrmals unter Tränen stockte. Bereits in einer früheren Einvernahme hatte die Alleinerziehende erklärt, dass ihr Kind "ihr Ein und Alles" gewesen sei.
Die Angeklagte, die seit Jahren mit Angstzuständen und Panikattacken zu kämpfen hat und offenbar den Tod ihrer Großmutter nicht verarbeiten konnte, schämte sich laut eigener Aussage für ihre Erkrankung und sprach weder mit ihren Eltern noch mit Freunden darüber. Sie habe schließlich einen Zwang verspürt, sich umzubringen, und wisse auch, dass sie den Vierjährigen getötet hat - an den genauen Hergang könne sie sich aber nicht erinnern.
Persönlichkeitsstörung attestiert
Er sehe kein Motiv, das in eine böswillige Richtung reicht, aber eine ganze Reihe von Gründen, die einen starken Verzweiflungszustand erklären können, so Gerichtspsychiater Reinhard Haller, der der 31-Jährigen zum Tatzeitpunkt eine depressive Störung und eine Persönlichkeitsstörung attestierte. Für ihr Umfeld sei es aber schwierig gewesen, ihre Krankheit zu erkennen. Es handle sich um einen Menschen, "bei dem man ausnehmend schwer ins Innere schauen kann". Die Frau sei in ihrem Verhalten ein Stück weit unkalkulierbar und daher eine mögliche Gefahr für andere. Ihre Zukunftsprognose bezeichnete der Gutachter als entsprechend schlecht.
Die Geschworenen erklärten die Frau schließlich einstimmig für unzurechnungsfähig. Die 31-Jährige wird in eine Anstalt eingewiesen. Staatsanwalt und Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel, die Entscheidung ist somit rechtskräftig.
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