Den zwei Österreichern sowie drei türkischen Staatsangehörigen wurde vorgeworfen, zwischen Juli 2010 und Juli 2012 neun Tankstellen und vier Spiellokale ausgeraubt zu haben. Zudem sollen die Männer zwei Mal in Spiellokale eingebrochen sein. Die Gesamtbeute des Quintetts war mit rund 35.000 Euro relativ gering. Alle fünf Angeklagten hatten sich bereits zu Verhandlungsbeginn vor der Richterin schuldig oder teilschuldig bekannt.
Geldnot durch Spielsucht
So gab der 33-jährige Hauptangeklagte aus der Türkei an, aufgrund finanzieller Probleme mit der Überfallserie begonnen zu haben. Er sei aufgrund seiner zunehmenden Spielsucht in Geldnöte geraten und habe in den Überfällen den einzigen Ausweg gesehen. Der zweite Hauptangeklagte, ein 26-jähriger Österreicher, meinte, dass er seinem Freund lediglich aus der finanziellen Krise habe helfen wollen. "Er hat mich gebeten, ihm bei den Überfällen zu helfen, und ich bin davon ausgegangen, dass mir nichts passieren wird", gab er an.
Alle fünf Männer entschuldigten sich vor Gericht und beteuerten, dass sie ihre Taten bereuen. "Es tut mir leid, was ich getan habe. Ich werde den Schaden auch wiedergutmachen und das Geld zurückzahlen", versprach einer der Angeklagten. "Ich akzeptiere, dass ich eine Strafe bekommen werde. Ich habe unrecht getan und eine Strafe verdient", meinte der 33-jährige Haupttäter.
Strenge Strafen für massive Verbrechen
"Was sie sich geleistet haben, ist nicht mehr anders zu bestrafen als mit einer ganz hohen Strafe", so die Richterin. Den Verurteilten und auch zukünftigen Tätern müsse gezeigt werden, dass derart massive Verbrechen streng bestraft würden, fügte sie hinzu. Auch der Staatsanwalt schlug in dieselbe Kerbe. "Bei derart gravierenden Taten habe ich kein Verständnis hinsichtlich der Angeklagten", meinte er in seinem Schlussplädoyer. Die Räuberbande habe die Bevölkerung im Großraum Innsbruck über zwei Jahre in Angst versetzt, so der Jurist.
Die Geständnisse der Angeklagten sah die Richterin zwar als Milderungsgrund, der lange Tatzeitraum verlange jedoch derartige Strafen. Aufgrund der eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit des Hauptangeklagten wegen seiner Spielsucht bekam dieser laut der Richterin nicht die Höchststrafe von 15 Jahren. Dennoch muss der Mann insgesamt 14 Jahre - aufgrund einer vorher ausgesprochenen bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten - hinter Gittern verbüßen. Als zweiter Hauptangeklagter wurde der 26-Jährige zu zwölf Jahren Haft verurteilt, die drei Komplizen erhielten bis zu fünf Jahre Haft. Die Männer erbaten sich Bedenkzeit.
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