Nach Milieustreit am Bahnhof Feldkirch standen am Donnerstag der erstangeklagte Schläger und drei Mitangeklagte vor Gericht.
Es ist erschreckend, mit welcher Brutalität und Kaltschnäuzigkeit bei der Tat Anfang März vorgegangen wurde“, stellt Staatsanwalt Philipp Höfle zu Beginn der Schöffenverhandlung am Donnerstag fest. Nicht nur, dass das Opfer von dem 18-jährigen Erstangeklagten zusammengeschlagen worden war. Statt Hilfe zu leisten, wurde der Schläger von den drei amtsbekannten Mitangeklagten zusätzlich angefeuert. Und als ob das nicht schon genug wäre, attackierte und bedrohte man den zu Hilfe eilenden Freund des Opfers mit den Worten: „Ich werde dich abstechen, wenn du noch einmal versuchst dich einzumischen.“
Besonders verwerflich: Während einer der Täter das bewusstlose und blutüberströmte Opfer filmt, versetzt ihm ein anderer final einen Fußtritt ins Gesicht und raubt den Wehrlosen aus. Passanten rufen schließlich die Polizei.
Angeklagte stellen sich dumm und grinsen frech
Die jugendlichen Täter, allesamt mit Migrationshintergrund, darunter ein mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraftes Brüderpaar, kommen daraufhin in U-Haft. Während der Hauptangeklagte aufgrund seines umfangreichen Geständnisses bereits wenige Wochen später frei kommt, bleiben die anderen drei bis zum Prozess weiterhin hinter Gittern. Als die drei jugendlichen Gewalttäter in Handschellen in den Saal geführt werden, geben sie sich noch lässig und beschönigen teilweise ihre Taten oder stellen sich dumm und grinsen frech.
Zwar kann sich das 20-jährige Opfer nicht mehr an den Vorfall erinnern, wohl aber sein zu Hilfe eilender Freund. In seinen Aussagen untermauert er das, was auch in den Handyvideos zu sehen ist.
Am Ende der Verhandlung hagelt es einige Schuldsprüche. Aufgrund seines reumütigen und umfassenden Geständnisses kommt der unbescholtene Erstangeklagte mit einer teilbedingten Haftstrafe von zwei Jahren davon. Da der junge Mann sein Leben in den Griff bekommen und eine Ausbildung machen will, bekommt er nun eine Fußfessel.
Die drei anderen Angeklagten werden wegen schwerer Nötigung und schweren Raubes schuldig gesprochen. Aufgrund ihrer zahlreichen Vorstrafen werden gegen sie Haftstrafen zwischen neun Monate und dreieinhalb Jahre verhängt. Alle Urteile sind bereits rechtskräftig.
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