Neue Maßnahmen

Asylwerber: Verpflichtende Tätigkeiten ausgeweitet

Politik
15.07.2024 14:02
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Von krone.at

Am Dienstag tritt jene Verordnung in Kraft, die die gemeinnützigen Tätigkeitsfelder für Asylwerber in Bundesbetreuung ausweitet. Im Rahmen der Präsentation der neuen Maßnahmen durch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ist auch eine erste Bilanz zu den verpflichtenden Grundregelkursen gezogen worden.

1653 Flüchtlinge haben diese seit Anfang Juni absolviert, es musste keine einzige Buße verhängt werden, teilte Karner in einer Pressekonferenz am Montag mit. Der Leiter der Bundesbetreuungsagentur, Andreas Achrainer, zeigte sich über den verpflichtenden Charakter froh, sei es früher doch vorgekommen, dass Familienoberhäupter Frauen an der Teilnahme gehindert hätten. 

Insgesamt sind laut Achrainer fünf Curricula ausgearbeitet worden, in denen die neu angekommenen Asylwerber unterrichtet werden. Dabei geht es etwa um Kultur und Umgangsformen, Demokratie, Rechte und Pflichten, Gleichberechtigung und Nein zum Antisemitismus. Dass alle Flüchtlinge freiwillig teilgenommen haben, zeigt für den BBU-Leiter, dass die Wissbegierde gegeben sei. Grundsätzlich gelte: „Man kann nur respektieren, was man kennt.“ 

Innenminister Gerhard Karner zeigte sich zufrieden über die bisherige Teilnahme von Asylwerbern ...
Innenminister Gerhard Karner zeigte sich zufrieden über die bisherige Teilnahme von Asylwerbern an den Wertekursen.(Bild: APA/Georg Hochmuth)

Arbeit oder weniger Taschengeld
Zufrieden ist Achrainer auch, dass mit Dienstag nun jene Verordnung in Kraft tritt, die eine Ausweitung der Tätigkeitsfelder in den Bundesbetreuungseinrichtungen regelt. So ist ein Einsatz nun auch in den Gebietskörperschaften unterstellten Einheiten sowie in Organisationen, die mindestens fünf Zivildiener beschäftigen können, möglich. Tätigkeitsfelder gibt es etwa in Pflegeheimen, Büchereien oder bei der Freiwilligen Feuerwehr, wie Karner ausführte. Wenn sich jemand weigert, kann das Taschengeld gekürzt werden.

Umstellung auf Bezahlkarte schreitet voran
Apropos Taschengeld: Das Bezahlkarten-Modell wird ebenfalls ausgeweitet. Betroffen sind nunmehr auch Landesversorgungseinrichtungen im oberösterreichischen Steyr. Wie berichtet, kommt dieses Modell bereits seit Anfang Juni in Niederösterreich und seit Kurzem in Oberösterreich zur Anwendung. Die „Social Card“ ersetzt die Bargeldausgabe an die Asylwerber – eine Bargeldbehebung bis zu einer gewissen Höhe ist aber weiterhin möglich. Damit soll der Missbrauch von Hilfsgeldern – unter anderem Auslandsüberweisungen – unterbunden werden.

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