Betrüger kommen in Kärnten bis vor die Haustüre und knüpfen ihren Opfern Geld ab. Die Vorfälle häufen sich, die Polizei warnt!
Die Kärntner Polizei warnt vor Haustürgeschäften. Denn Betrüger bieten ihre Dienste ungefragt von Tür zu Tür an. Die Polizei weist darauf hin, dass „das seriöse Firmen niemals machen würden!“ Besondere Vorsicht sei geboten, wenn mit äußerst günstigen Preisen geworben wird.
Tipps für Betroffene
„Unterschreiben Sie nicht vorschnell einen Vertrag. Lassen Sie sich vorab eine Visitenkarte oder eine Broschüre geben und prüfen Sie die Angaben, wie Firmenname, Anschrift usw. in Ruhe“, so die Polizei weiter. Denn ein schriftlicher Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche sind aufgrund von mangelnder Kenntnisse über den „Verkäufer“ nicht mehr möglich.
Das Haustürgeschäft ist ein Rechtsbegriff für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch.
Die wirksamste Hilfe für die Betroffenen ist laut Bundesministerium das Rücktrittsrecht, mit dem die meisten Verträge, die an der Haustür oder sonst außerhalb der üblichen Geschäftsräumlichkeiten eines Unternehmens zustande gekommen sind, wieder rückgängig gemacht werden können.
Kann sich selbst strafbar machen
Die Polizei rät, sich Vergleichsangebote einzuholen und weist darauf hin, dass es sich um Schwarzarbeit handelt, und diese strafbar ist. „Und sollten Sie von solchen Personen bedrängt werden, verständigen Sie sofort die Polizei!“, so die Ermittler und raten, Daten der Personen und Kennzeichen der Fahrzeuge zu notieren. Diese können für die weiteren Erhebungen der Polizei hilfreich sein.
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