Fliegende Fäuste endeten im Vorjahr im Tiroler Bad Häring (Bezirk Kufstein) mit einem Drama: Nachdem ein 32-Jähriger seinem Vater (63) bei einer Hochzeitsfeier einen Faustschlag verpasst hatte, starb dieser im Spital. Das Oberlandesgericht bestätigte nun das Urteil gegen den Sohn.
Nach jahrelanger „Funkstille“ traf im Juni 2023 ein damals 32-Jähriger bei der Hochzeitsfeier seiner Schwester in Bad Häring auf seinen Vater (63). Im Streit schlug der Sohn zu, sein Vater starb im Spital.
Mein Mandant hat bei der Verhandlung im November Reue gezeigt und steht ohnehin vor den Trümmern seiner Existenz.
Der Verteidiger des 32-Jährigen
Körperverletzung mit Todesfolge
Wegen Körperverletzung mit Todesfolge fasst der 32-Jährige im November vier Jahre Haft aus, ging aber in Berufung. „Mein Mandant hat bei der Verhandlung im November Reue gezeigt und steht ohnehin vor den Trümmern seiner Existenz“, argumentierte sein Verteidiger bei der Berufungsverhandlung. Somit sei der Mann – der damals unter erheblichem Alkoholeinfluss stand – auch mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe oder mit dem Strafminimum von zwei Jahren „ausreichend bestraft“.
„Milderungsgründe bereits berücksichtigt“
Das Oberlandesgericht sah dies anders. Bereits bei der Hauptverhandlung seien die Milderungsgründe ausreichend berücksichtigt worden. Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren gebe es keinen Spielraum mehr, zumal die damalige Strafe schon „im untersten Bereich angesetzt war.“
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