Nachdem er seinem Vater (63) bei einer Hochzeitsfeier im Juni in Bad Häring (Bezirk Kufstein) einen Faustschlag verpasst hat, stand der Sohn (32) am Montag am Innsbrucker Landesgericht zur Anklage. Er bekannte sich „teils schuldig“. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.
Vier Jahre Haft - so lautete das Urteil am Montag am Innsbrucker Landesgericht für den 32-jährigen Angeklagten. Er soll bei einer Hochzeitsfeier seinem 63-jährigen Vater in Bad Häring einen Faustschlag versetzt haben. Daraufhin verstarb der Mann.
Heftiger Streit aus Auslöser
Der brutalen Attacke soll ein heftiger Streit vorausgegangen sein. Dieser soll auf dem Parkplatz eines Gasthofes, wo die Feierlichkeiten stattgefunden haben, erfolgt sein. Der Angeklagte gab vor Gericht an, sein Vater hätte ihm im Zuge der Auseinandersetzung zuerst einen Schlag versetzt, er habe daraufhin zurückgeschlagen. Der 63-Jährige erlitt einen Gehirnabriss und war trotz Reanimation verstorben.
Wenig Reue und Alkoholeinfluss
Das Gericht wertete die Tatsache, dass der Vater zuerst zugeschlagen habe, nicht als mildernd. Zudem habe sich der Angeklagte wenig reumütig gezeigt, so die Richterin. Zugute kam dem 32-Jährigen, dass er mit 1,7 Promille stark alkoholisiert und unbescholten war.
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