Die beiden Jugendlichen hatten laut Anklage in der Nacht auf den 17. April den Teppich eines Stiegenaufgangs mit Brandbeschleunigern angezündet - zuvor sollen sie einen Brandmelder abmontiert haben. Eine Betreuerin wurde durch einen weiteren Feuermelder auf die Flammen aufmerksam und konnte diese löschen. Keiner der Beteiligten wurde verletzt, auch der Sachschaden blieb gering.
Die beiden Angeklagten gaben vor Gericht die Brandstiftung in dem Wohnheim zu, bestritten aber eine Tötungsabsicht. Sie hätten auf keinen Fall jemanden umbringen wollen, beteuerten beide. Vielmehr hätten sie das Feuer gelegt, "damit wir da nicht mehr wohnen müssen".
Angeklagte für Psychiater eingeschränkt zurechnungsfähig
Laut Staatsanwaltschaft blieb die Katastrophe nur darum aus, weil die Angeklagten die Demontage eines Brandmelders vergessen hätten. Der Bursche erwiderte darauf, dass sie jenen Brandmelder absichtlich an seinem Platz belassen hätten. Sie wären außerdem in der Lage gewesen, die Betreuer zu retten.
Nach Angaben des Gerichtsmediziners war für die im Haus befindlichen Personen eine Rauchgasvergiftung die größte Gefahr. Ohne Brandmelder wäre es laut seinen Angaben "höchst wahrscheinlich" gewesen, dass die Betroffenen das Feuer nicht überlebt hätten. Ein Brandsachverständiger erklärte zudem vor Gericht, dass sich die Flammen auf das ganze Haus ausgebreitet hätten, wäre die Betreuerin nicht sofort auf den Brand aufmerksam geworden.
Der Gerichtspsychiater erklärte die beiden Angeklagten für eingeschränkt zurechnungsfähig. So erklärte die Verteidigerin der jungen Frau, dass sich ihre Mandantin intellektuell auf dem Stand eines Mädchens im Alter zwischen neun und elf Jahren befinde.
Tod der beiden Betreuer in Kauf genommen
Die Geschworenen befanden die beiden Angeklagten schließlich wegen zweifachen versuchten Mordes mit 5:3 Stimmen für schuldig. Sie hätten den Tod der beiden Betreuer zumindest in Kauf genommen, hieß es. Die versuchte Brandstiftung, die beide zugaben, sah das Gericht einstimmig als erwiesen an.
Mildernd wirkten sich Unbescholtenheit, das teilweise Geständnis und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit aus, zudem, dass es beim Versuch blieb. Als erschwerend wertete das Gericht hingegen die wiederholten Versuche der beiden, den Teppich in Brand zu stecken, und dass drei Verbrechen zusammenkamen.
Die Verteidigung des Burschen meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Verteidigerin der jungen Frau erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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