Urteil bestätigt

F: Skandal-Banker muss fünf Milliarden Euro zurückzahlen

Ausland
24.10.2012 15:22
Eines der aufsehenerregendsten Urteile Frankreichs um die Milliarden-Spekulationen in der Großbank Societé Generale ist am Mittwoch in zweiter Instanz bestätigt worden: Der französische Skandal-Banker Jerome Kerviel muss für drei Jahre ins Gefängnis und seinem ehemaligen Arbeitgeber Schadenersatz in Höhe von fast fünf Milliarden Euro leisten. Eine Rückzahlung scheint unwahrscheinlich: Rechnet man den französischen Mindestlohn, müsste Kerviel 370.000 Jahre arbeiten, um seine Schuld zu begleichen.

Kerviel war im Herbst 2010 in erster Instanz verurteilt worden und versuchte Haftstrafe und Rückzahlungsverpflichtung anzufechten. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil am Mittwoch jedoch im vollen Umfang. Insgesamt bekam der 35-Jährige sogar fünf Jahre Haft, zwei davon wurden jedoch auf Bewährung ausgesetzt.

Schadenersatz-Milliarden nur mit Symbolcharakter
Kerviel war wegen Vertrauensmissbrauchs, Fälschung und wegen der betrügerischen Eingabe von Daten in das Computersystem der zweitgrößten französischen Bank schuldig gesprochen worden. Die Verurteilung zur Rückzahlung der verspekulierten 4,9 Milliarden hat eher symbolischen Charakter, da der Banker die Summe Zeit seines Lebens nicht aufbringen wird.

Eine mit dem französischen Mindestlohn vergütete Arbeit jedenfalls dürfte nicht ausreichen: Rund 370.000 Jahre lang müsste Kerviel schuften, um seine Schuld zu begleichen. Er ist derzeit arbeitslos und stammt aus einfachen Verhältnissen - was eine Milliardenerbschaft ausschließt. Die Societé Generale erklärte, in der Frage der Schadenersatzzahlung "realistisch" zu sein. Sie wolle die "Situation von Herrn Kerviel" prüfen, sagte ein Anwalt sofort nach der Urteilsverkündung.

Hinter dem Rücken der Chefs spekuliert
Der Aktienbroker soll der Großbank mit hochriskanten Geldgeschäften den größten Spekulationsverlust aller Zeiten zugefügt haben. Die Societé Generale sei Kerviel wegen beinahe bankrott gegangen. Zu Spitzenzeiten hatte der junge Banker seine Börsenwetten mit bis zu 50 Milliarden Euro bestritten. Kerviels Anwalt behauptet, sein Mandant habe mit dem Wissen seiner Vorgesetzten gehandelt, seine Risikobereitschaft reflektiere das damals vorherrschende Klima in der Bank. Das Gericht schenkte jedoch der Darstellung der Bank Glauben, wonach Kerviel hinter dem Rücken seiner Chefs gehandelt habe und der Vorstand die unautorisierten Geschäfte erst im Jänner 2008 mitsamt den exorbitanten Verlusten entdeckte.

Kerviels Anwalt sprach von einer "Ungerechtigkeit" und kündigte an, das Urteil womöglich vor dem Kassationsgerichtshof anfechten zu wollen. Das Höchstgericht würde das Urteil auf eventuelle Fehler überprüfen und dann gegebenenfalls aufheben und ein neues Verfahren anordnen. Der Verteidiger hat für den Einspruch zwei Monate Zeit, ein Aufschub der Urteilsvollstreckung ist möglich.

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