Vater auf Anklagebank

Todesdrama um Leon (6): Termine für Prozess fix

Tirol
22.05.2024 13:11

Im Fall um den sechsjährigen Leon, der im August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol gefunden worden war, wurden nun die Termine für den Prozess fixiert. Auf der Anklagebank wird dann der Vater des Buben sitzen, gegen den im April Mordanklage erhoben wurde.

Der Mordprozess gegen den dringend tatverdächtigen 39-jährigen Vater startet am 17. Juli. Ein zweiter Verhandlungstag wurde für den 1. August anberaumt. Dies teilte eine Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck mit.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte gegen den Mann Ende April Mordanklage erhoben. Der Deutsche muss sich zudem wegen des Verdachts der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung verantworten. Ihm droht im Falle einer Verurteilung bis zu lebenslange Haft. Die Verteidigung des Angeklagten verzichtete zuletzt auf einen Einspruch gegen die Anklage.

Vater soll Raubüberfall vorgetäuscht haben
Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann soll in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach soll der gesundheitlich beeinträchtigte Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein.

Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 39-Jährige ins Visier und wurde schließlich Ende Februar 2023 festgenommen. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.

Verteidigung kritisiert Ermittlungsarbeit
Der Angeklagte beteuerte hingegen stets seine Unschuld und blieb bei seiner Darstellung eines Raubüberfalls. Seine Anwälte kritisierten zudem wiederholt die Ermittlungsarbeit von Polizei bzw. Landeskriminalamt sowie Staatsanwaltschaft massiv. Die Anklagebehörde wiederum wies ihrerseits die Vorwürfe scharf zurück.

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