Nun ist es fix! Der Vater (39) des kleinen Leon, der im August 2022 in St. Johann in Tirol in der Kitzbüheler Ache ertrunken ist, muss sich wegen des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten. Auf einen Einspruch gegen die Mordanklage wird nämlich verzichtet.
Die Verteidiger sind allerdings der festen Überzeugung, dass die Anklage verschiedene Beweisergebnisse nicht vollständig berücksichtigt hat bzw. zum Teil einseitig zu Lasten des Angeklagten gewürdigt hat.
„Im Zuge des mit Sicherheit objektiv und fair zu führenden Verfahrens werden die unabhängigen Geschworenen unter Einbindung des Berufsrichtersenates aus Sicht der Verteidigung zu dem Ergebnis kommen, dass der Angeklagte freizusprechen ist“, betonen die Anwälte.
Zahlreiche Zeugen werden beantragt
Sie werden die Einvernahme zahlreicher Zeugen beantragen, die bestätigen können, dass der Angeklagte ein äußerst liebevolles Verhältnis zu seinem Sohn hatte und keinerlei Motiv zu finden sei, warum er die ihm vorgeworfene Tat begangen haben soll.
Privatsachverständige unterstützen Anwälte
Das Verteidigerteam wird durch mehrere Privatsachverständige unterstützt werden, „um die von der Staatsanwaltschaft beauftragten und im Zuge der Hauptverhandlung beigezogenen Gutachter entsprechend befragen zu können“. Für den 39-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.
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