Wie die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) am Donnerstag in einer Aussendung berichtete, muss die Rechnung bei bereits ausbezahlten Beträgen vom Konsumenten beeinsprucht werden. Ebenso kann bei der RTR ein Streitschlichtungsverfahren durchgeführt werden.
Teure Warteschleifen statt Kredite
Es handelt sich dabei um die Nummern (0)900 540311, (0)900 540702, (0)900 540331 und (0)900 560016. Über Inserate und Internetseiten wurde bei den Interessierten der Eindruck erweckt, die Möglichkeit zu einem günstigen Kredit zu haben. Statt des Kredites gab es für die Betroffenen nach dem Ausfüllen einer Online-Anfrage mehrfache Aufforderungen, die genannten Mehrwertnummern anzurufen, wo man in Warteschleifen landete. So ergaben sich stundenlange Gespräche samt Kosten von mehreren Hundert Euro, so die RTR.
Auszahlungsstopp zum Schutz der Kunden
Da so der Verdacht einer Verletzung mehrerer Bestimmungen der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 bestünde, machte die TKK laut den Angaben zum zweiten Mal von der gesetzlich festgelegten Möglichkeit Gebrauch, einen Auszahlungsstopp anzuordnen. So bekommt der Mehrwertdiensteanbieter für einen Zeitraum von drei Monaten keine Entgelte für Telefonate ausbezahlt. Anfallende Kosten durch Anruf dieser vier Mehrwertnummern müssen Kunden nicht bezahlen. Falls sie doch in Rechnung gestellt werden, bekommt man sie mit der nächsten Telefonrechnung gutgeschrieben.
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