Problem in Innsbruck

Keine rasche Lösung bei illegalen Zeltlagern

Tirol
26.04.2024 08:03

Wie geht es mit den illegalen Zeltlagern in der Tiroler Landeshauptstadt weiter? Bei den Notbehausungen in Innsbruck-Arzl greift das Campinggesetz nicht, sagt die Stadt. Die nächste Behörde ist am Zug, doch diese steht wieder am Anfang und etliche Fragen sind zu klären.

Zelte, Schlafsäcke und allerhand Habseligkeiten zeugen davon, dass im Stadtteil Arzl etliche Personen ein provisorisches „Zuhause“ gefunden haben. Etwa bei der Überführung der Haller Straße nahe an der Kreuzung mit dem Schusterbergweg und der Schützenstraße – die „Krone“ berichtete.

Die hygienischen Zustände und die Sicherheit sind fragwürdig, der dichte Verkehr der Haller Straße braust vorbei. Schon im März startete die Mobile Überwachungsgruppe eine Kontrollaktion, von einer „Räumfrist“ war die Rede. Aber auch von „Fingerspitzengefühl“, man wolle den kargen Besitz nicht einfach im Müll entsorgen.

Zelte unterhalb der Haller Straße in Arzl. (Bild: Birbaumer Johanna)
Zelte unterhalb der Haller Straße in Arzl.

Besitzstörungsklage – aber an wen zustellen?
Augenscheinlich ist: Die Zeltlager bestehen nach wie vor. Seitens der MÜG räumt man nun ein: „Es hat sich herausgestellt, dass wir nicht nach dem Tiroler Campinggesetz einschreiten können, es handelt sich ja um keine touristische Nutzung.“ Zuständig sei der Grundbesitzer der Straße (also das Land). Wobei im Stadtgebiet das Innsbrucker Baubezirksamt für die Erhaltung sorgt.

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Es hat sich herausgestellt, dass wir nicht nach dem Tiroler Campinggesetz einschreiten können, es handelt sich ja um keine touristische Nutzung.“

Thomas Kolland, MÜG Innsbruck

Diese Behörde steht aber wieder am Anfang des Problems. „Logisch wäre eine Besitzstörungsklage. Aber da stellt sich die Frage, an wen ich diese zustellen kann“, erklärt Markus Leuthold vom Baubezirksbauamt. Lokalaugenscheine der „Krone“ zeigten, dass die Personen häufig wohl nur wenige Stunden dort schlafen.

Anrainer bescheinigen den Menschen unauffälliges Verhalten. Ein Zeuge glaubt zu wissen, dass eine Frau darunter sei, die bei einer sozialen Einrichtung arbeite. Die MÜG sprach von Osteuropäern, die sich auf Arbeitssuche befinden würden. Die nahe Notschlafstelle wird von diesen Menschen generell gemieden.

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