Die „Musterklage“ eines Chorsängers gegen die Salzburger Festspiele wurde in einem Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien abgewiesen. Dabei ging es um Ansprüche aus den coronabedingten Absagen im Jahr 2020.
Laut Festspielen sei das Gericht ihrer Argumentation gefolgt, dass zwischen dem Kläger und der beklagten Partei kein Vertragsverhältnis bestanden habe.
„Alle von Art but Fair United und Kammersänger Ablinger-Sperrhacke lautstark vorgebrachten Anschuldigungen gegen die Salzburger Festspiele und deren Direktoriumsmitglieder Markus Hinterhäuser und Lukas Crepaz haben sich damit als unrichtig und vollkommen haltlos herausgestellt“, heißt es seitens der Festspiele in einer Aussendung.
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