Nach Bauernprotesten
EU-Kommission macht Ausnahmen für kleine Betriebe
Nach Bauernprotesten in mehreren europäischen Ländern hatte die EU-Kommission massive Zugeständnisse an die Landwirtinnen und Landwirte vorgeschlagen (siehe Video oben). So müssen kleine Betriebe, die weniger als zehn Hektar Grund haben, nicht mehr mit Strafen rechnen, wenn sie die EU-Regeln nicht einhalten.
Zudem sollen sie von Kontrollbesuchen ausgenommen werden. Weitere Ausnahmen sind bei den Umweltauflagen geplant. Im Detail sollen Vorgaben für die Fruchtfolge und den Anbau von Zwischenfrüchten gelockert werden. Die Betriebe sollen mehr Wiesenflächen in Ackerland umwandeln dürfen, was vor allem Tierhalterinnen und Tierhaltern zugutekommen soll, wenn sie zum Beispiel wegen sinkender Einnahmen auf den Getreideanbau umstellen wollen. Darüber hinaus soll der EU-Kommission nach eine Regelung für den Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen ausgesetzt bleiben.
Beschluss im April möglich
Der Rat der 27 Mitgliedstaaten hatte die Zugeständnisse bereits Ende März im Eilverfahren durchgewunken. Nun stimmte auch das Europäische Parlament für ein Eilverfahren, womit keine zusätzlichen Beratungen mehr nötig sind. Ein endgültiger Beschluss könnte noch in diesem Monat fallen. Gelten sollen die Erleichterungen mehrheitlich ab dem kommenden Jahr, einige rückwirkend zum 1. Jänner 2024.
Zufrieden sind damit jedoch nicht alle. Am Donnerstag protestierten Aktivistinnen und Aktivisten der Umweltschutzorganisation Greenpeace vor dem Gebäude des Europaparlaments in Brüssel. Der Naturschutz auf den Höfen sei gar nicht das Problem, sondern die billigen Preise großer Agrar- und Lebensmittelkonzerne. „Die Landwirte sind zu Recht wütend“, sagte Marco Contiero von Greenpeace.







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