Container angezündet

Kleiner Feuerteufel (15) zu Geldstrafe verdonnert

Vorarlberg
12.04.2024 06:00

Ein erst 15 Jahre alter Jugendlicher musste sich am Landesgericht Feldkirch wegen mehrerer Brandstiftungen in Bregenz verantworten. Am Ende kam er mit einer teilbedingten Geldstrafe davon.  

Für Schlagzeilen sorgte der Containerbrand Anfang April vergangenen Jahres in der Bregenzer Schulgasse. Unbekannte hatten gegen 21 Uhr den im Bereich des Hauseingangs abgestellten 1100 Liter großen Container angezündet. Schnell stand der Behälter in Vollbrand. Die Feuerwehr musste ausrücken. Eine Frau wurde mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht. Bei der Tat der kleinen Feuerteufel entstand zudem ein Sachschaden von rund 15.000 Euro.

Nach Auswertung des Videomaterials der im Eingangsbereich montierten Kamera konnten drei Burschen ausgeforscht werden. Zwei von ihnen wurden bereits wegen weiterer Containerbrände verurteilt. Am Donnerstag ging es für den dritten im Bunde, einem 15-jährigen Schüler, ans Eingemachte. Er wurde vom vorsitzenden Richter des Schöffensenates, Martin Mitteregger zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt.

Die Hälfte davon sprach der Herr Rat zur Bewährung aus. Der Senat war in der kurzen Beratung zum Schluss gekommen, dass der Beschuldigte beim Containerbrand in der Bregenzer Schulgasse eine untergeordnete Rolle gespielt hatte.

Aufatmen beim Verurteilten, der schon in der vorangegangenen Verhandlung, Anfang März, bestritten hatte, der Brandleger gewesen zu sein. „Wir waren zuerst im Jugendtreff in Bregenz und gingen später in die Stadt, um uns einen Döner zu kaufen“, beteuerte er damals. Plötzlich sei einer seiner beiden Kumpel weg gewesen. Als dieser wieder auftauchte, habe der ihnen gestanden, einen Karton im Müllcontainer angezündet zu haben, hatte der Schüler weiter zu Protokoll gegeben.

Kollegen belasteten den 15-Jährigen schwer
Ganz anders hörten sich die Aussagen der bereits verurteilten Feuerteufel an. Die beiden Kollegen belasteten den 15-Jährigen schwer, in dem sie behaupteten, der Angeklagte hätte mit einem Bunsenbrenner das Feuer im Hauseingang in der Schulgasse entfacht. Das verhängte Urteil ist bereits rechtskräftig. 

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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