Wilde Szenen spielten sich im Jänner in der Praxis eines praktischen Arztes ab. Sogar ein Regenschirm kam beim Gerangel um Tabletten zum Einsatz. Der renitente Patient landete zunächst vor der Tür, später vor dem Landesgericht.
„Wieso sollte ich auf jemanden losgehen, der mir helfen will?“, gibt sich der 40-jährige Drogensüchtige beim Prozess arglos. Vor Gericht bestreitet er, den Mediziner am 26. Jänner in dessen Praxis attackiert zu haben. Erinnern kann sich der 15-fach Vorbestrafte an seinen Auftritt allerdings nicht mehr so ganz.
„Ich hatte am Vortag einen Doppelliter Wein getrunken. Als ich am nächsten Morgen aufwachte, war die Wohnungstüre offen und mein Medikament weg. Da geriet ich in Panik, trank den Rest vom Schützenfest und ging zum Arzt, um nochmals Tabletten zu holen“, schildert der Angeklagte beim Prozess die Vorgeschichte.
In der Ordination sei er auf taube Ohren gestoßen und vom Mediziner am Arm gepackt und aus der Praxis gedrängt worden. „Dass sie den Doktor am Hals ergriffen und mit einem Knirps auf den Kopf geschlagen haben, stimmt also nicht?“, fragt Richter Marco Mazzia. Die klare Antwort: „Nein!“
Mediziner zog sich Schürfwunde zu
Woher die Schürfwunde auf der Nase des Hausarztes stammt, weiß der Problempatient jedenfalls nicht. Der als Zeuge geladene Arzt hingegen sehr wohl – vom renitenten Angeklagten. „Er wollte Schlaftabletten. Diese bekommt er ein Mal im Monat ausgehändigt. Da er diese aber schon am Vortag bekommen hatte, wurde ihm eine neuerliche Ausgabe verweigert. Nach einem Wortgefecht zwischen dem Patienten und meiner Assistentin schritt ich ein. Es kam zum Gerangel. Er versuchte, mich zu würgen und mit der Faust im Gesicht zu treffen. Ich wehrte mich“, gibt der Mediziner zu Protokoll.
Dabei sei auch der vom Beschuldigten mitgeführte Regenschirm zum Einsatz gekommen. Zuerst durch den Arzt, dann durch den Angeklagten. Schließlich sei es ihm dann doch noch gelungen, den Angreifer aus der Praxis zu drängen und die Türe zu versperren. Das bestätigt auch eine als Zeugin geladene Assistentin. Der Prozess vertagt. Im Falle eines Schuldspruchs wegen Körperverletzung drohen dem Angeklagten bis zu zwei Jahre Haft.
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