Keine milde Strafe

Pädophiler Oberländer (26) muss nun hinter Gitter

Vorarlberg
05.04.2024 19:19
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Schon einmal stand der Oberländer wegen eines Sexualdelikts im Zusammenhang mit Minderjährigen vor Gericht in Vorarlberg. Richterin und Staatsanwalt zogen die Konsequenzen. 

„Sie stellen eine große Gefahr für Kinder dar“, begründet Richterin Lisa Pfeifer das nicht rechtskräftige Urteil. Fünf Monate Gefängnis fasste der 26-Jährige aus. Zudem wurde die zur Bewährung ausgesprochene bedingte Haft von vier Monaten aus dem Jahr 2020 widerrufen. Der Unbelehrbare wandert somit für neun Monate hinter schwedische Gardinen.

Angeklagt war der einschlägig Vorbestrafte, weil er sich mit einem 13-jährigen Buben zum Sex treffen wollte. Dem vorausgegangen waren zahlreiche Chatverläufe. Doch die Sache flog auf. Im Zuge der Hausdurchsuchung fand die Polizei mehrere Handys mit rund 1000 pornografischen Bildern von Unmündigen.

Mandant geistig beeinträchtigt
Im Prozess bekennt sich der Arbeitslose zu den Vorwürfen schuldig und betont, dass ihm die Sache sehr leidtue. Während Verteidiger Toni Jakobi die geistige Beeinträchtigung seines Mandanten ins Treffen führt, gibt der Bruder des Angeklagten Auskunft über den Geisteszustand des Beschuldigten. „Er war schon in der Sonderschule zu 50 Prozent behindert.“ Später sei ihm eine 70-prozentige geistige Beeinträchtigung attestiert worden. „Mein Bruder kann nicht klar denken. Er weiß nicht, was er tut, und kann deshalb auch nicht die Konsequenzen abschätzen.“

So behauptet der Angeklagte, keine pädophilen Neigungen mehr zu haben, da er mittlerweile eine Freundin habe und somit sein Ziel erreicht sei. Außerdem sei er seit drei Monaten in Therapie.

In Anbetracht der Tatsache, dass der 26-Jährige bereits einen Monat nach seiner jüngsten Verurteilung schon wieder straffällig wurde, führt für Staatsanwalt Alexander Kaindl kein Weg an einer milden Strafe vorbei. „Sie haben nichts aus ihrer Verurteilung gelernt. Dass ihre pädophile Neigung nicht mehr vorhanden sein soll, glaubt ihnen die Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht.“

Richterin Lisa Pfeifer spricht den Wiederholungstäter wegen Anbahnung von Sexualkontakten mit Unmündigen und pornografischer Darstellung Minderjähriger schuldig. Das Schlusswort der Frau Rat an den Verurteilten: „Sie sind auch eine Gefahr für sich. Eine Therapie ist dringend nötig. Aber die wird erst im Falle einer frühzeitigen Entlassung aus der Haft ein Thema.“

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