40% kommen davon

EU will Verkehrssünder effektiver zur Kasse bitten

Ausland
13.03.2024 13:06

Die EU will beim Eintreiben von Geldstrafen wegen Verkehrsverstößen stärker zusammenarbeiten. Derzeit würden etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verstöße nicht geahndet, teilte das Europaparlament in der Nacht auf Mittwoch mit. 

Daher hätten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten darauf geeinigt, Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu stärken. Die Einigung muss noch offiziell vom Parlament und den nationalen Ministern abgesegnet werden.

Die Verhandlungen laufen noch.
Die Verhandlungen laufen noch.(Bild: Christof Birbaumer)

Strafe muss höher als 70 Euro sein
Konkret sieht die Einigung vor, dass Behörden des Heimatlandes von Verkehrssündern künftig Bußgelder und Geldstrafen eintreiben können, die in anderen Staaten verhängt wurden. Voraussetzung sei, dass der Staat, in dem das Vergehen begangen wurde, darum bittet, die Sanktion mehr als 70 Euro betrage und alle anderen Rechtswege bereits ausgeschöpft seien. Privaten Unternehmen soll es verboten werden, Bußgelder von Ausländern einzutreiben.

Auch Falschparker im Visier
Zudem wird nach Angaben beider Institutionen eine Liste von Verkehrsverstößen erweitert, die ein grenzüberschreitendes Verfahren auslösen und zu Geldstrafen für gefährliches Fahren führen können. Neben Fehlverhalten wie zu schnellem oder betrunkenem Fahren gehören künftig auch gefährliches Parken und gefährliches Überholen sowie Fahrerflucht und Missachtung von durchgezogenen Linien zu solchen Verstößen.

Wenn die EU-Staaten und das Parlament die Einigung abgesegnet haben, müssen die neuen Vorgaben noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür ist eine Übergangsfrist von 30 Monaten vorgesehen. Auf EU-Ebene wird derzeit auch daran gearbeitet, dass Fahrverbote und der Entzug von Führerscheinen EU-weit durchgesetzt wird. Die Verhandlungen zu diesem Vorhaben laufen noch.

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