Laut Anklage soll der Beschuldigte in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2011 die ihm unbekannte 17-Jährige nach dem Weg zum Bregenzer Bahnhof gefragt haben. Nach der entsprechenden Erklärung hielt der Angeklagte der Jugendlichen plötzlich eine Schreckschusspistole an den Hals und vergewaltigte sie in weiterer Folge fünfmal, etwa auch auf einer Parkbank.
Mit Mädchen Freund besucht
Dazwischen musste das Mädchen mit dem 18-Jährigen unter anderem einen Spaziergang machen. Er raubte der 17-Jährigen fünf Euro und wollte ihr auch das Handy abnehmen. Der Forderung des Mannes, sie müsse mit der Pistole einen Passanten überfallen, widersetzte sich die junge Frau jedoch.
Zuletzt besuchte der Angeklagte gemeinsam mit dem verängstigten Opfer sogar noch einen Freund. Dann musste die junge Dame ihren Peininger zum Bahnhof in Bregenz begleiten, ehe der 18-Jährige sie endlich gehen ließ.
Drei Jahre Haft und 5.000 Euro Teilschmerzensgeld
Der Senat sah keinen Grund, warum die Frau den Burschen, den sie gar nicht kannte, so schwer belasten sollte. Sie war weder alkoholisiert, noch stand sie unter Drogen. Die Verteidigung sprach von freiwilligen Intimitäten, Vergewaltigung habe es aber keine gegeben.
Schließlich wurde der 18-Jährige zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt und dem Mädchen Teilschmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen. Als mildernd wertete das Gericht das junge Alter des Angeklagten sowie die durch Alkohol und Marihuana eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Erschwerend wirkte die Vielzahl der Verbrechen.
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