Eine in Deutschland wohnende Serbin erschlich sich in Vorarlberg Handyverträge. Am Landesgericht wurde sie am Montag verurteilt.
Schon einmal stand die Serbin (36) wegen dieser Sache vor Gericht. Gestern ging es für die Frau ans Eingemachte. Wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden und schweren Betrugs wurde die dreifache Mutter zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 320 Euro verurteilt. Wobei sie davon lediglich 160 Euro zu bezahlen hat. Der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ein mildes Urteil für ein Delikt, auf das der Gesetzgeber eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht.
„Keine Schwerverbrecherin“
Doch weil die Frau geständig ist und schon dem Handyanbieter einen Teil des entstandenen Schadens zurückgezahlt hat, sieht Richter Christoph Stadler von einer Haftstrafe ab: „Ich sehe Sie nicht als Schwerverbrecherin. Vielmehr geht das Gericht von einem einmaligen Ausrutscher Ihrerseits aus.“ Um an ein Handy und eine Apple Watch im Gesamtwert von 1175 Euro samt Vertrag, zu kommen, hatte die Angeklagte bei einem Anbieter in Bregenz einen gefälschten Ausweis sowie einen gefälschten Meldezettel vorgelegt. Die Raten bezahlte sie nie.
Mildes Urteil
Als die Sache auffliegt, kommt es zur Anzeige. Im Prozess legt die Beschuldigte dem Richter ein Konvolut von Zahlungsbestätigungen vor, als Beweis dafür, dass sie bereits mit der Schadenswiedergutmachung begonnen hat. Weshalb sowohl der Herr Rat als auch Staatsanwalt Markus Fußenegger von einem Verfallsbetrag absehen. Die Serbin bedankt sich und nimmt das milde Urteil an.
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