Sogenannte Slot-1-Karten - in Spielerkreisen auch R4, DSTT oder Acekard genannt - dienen dazu, den Kopierschutz von Nintendos DS-Handheld sowie der dazugehörigen Original-Spiele auszuhebeln und ermöglichen es, illegale Kopien von Nintendo-Titeln abzuspielen, die oftmals aus dem Internet heruntergeladen werden.
Nintendo begrüßte die Entscheidung in einer Aussendung als weiteren, wichtigen Schritt gegen die Verbreitung solcher Karten in Deutschland. Das Unternehmen fördere Kreativität, unterstütze die Entwicklung von Videospielen und setze sich für Spieledesigner ein, die auf legale Weise innovative Programme entwickelten. Prozesse wie den vor dem Münchner Landgericht führe man nicht allein aus Eigeninteresse, sondern auch im Interesse der mehr als 1.400 Entwicklerfirmen, die auf den legalen Verkauf ihrer Videospiele angewiesen seien, teilte das Unternehmen mit.
Seit Slot-1-Karten erstmals in Deutschland aufgetaucht sind, hat Nintendo bei unseren Nachbarn 22 Gerichtsentscheidungen gegen ihren Import und ihre Verbreitung erwirkt. In allen Fällen bestätigten die Gerichte, dass diese Karten nach deutschem Recht illegal sind. Gleichlautende Gerichtsentscheidungen ergingen zudem in Belgien, Frankreich, Hong Kong, Italien, Japan, Korea, den Niederlanden, Spanien, Taiwan und Großbritannien.
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