Derzeit laufen die Verhandlungen zur Beschränkung der Wahlkampfausgaben für die Parteien.
Weniger Materialschlachten und mehr Inhalte: Wie berichtet, will die SPÖ die Ausgaben für Wahlwerbung einschränken und damit auch dafür sorgen, dass in Zeiten der Teuerung mit öffentlichen Mitteln sorgsam umgegangen wird. Umgesetzt werden soll die Neuregelung noch vor der Landtagswahl Anfang 2025. Derzeit laufen die Verhandlungen mit den Parteien.
Obergrenze von 300.000 Euro
Bereits bekannt ist, dass die Wahlkampfkosten-Obergrenze bei 300.000 Euro liegen soll. Außerdem ist vorgesehen, dass es einen Freibetrag für persönliche Werbemittel für die Kandidaten gibt, da im burgenländischen Wahlrecht die Vorzugsstimme eine höhere Bedeutung hat.
Wir setzen mit der Wahlkampfobergrenze ein deutliches Zeichen der Sparsamkeit. Die neuen Regeln im Parteienfördergesetz werden zum sparsamsten Wahlkampf führen, den es jemals auf Landesebene gegeben hat.
Roland Fürst, SPÖ-Klubobmann
Kürzung der Parteienförderung
Damit sich auch alle an die Spielregeln halten, soll es bei der Überziehung des Ausgabenlimits scharfe Sanktionen geben, welche die Parteien vor allem auf finanzieller Ebene hart treffen würden. Konkret soll es zu einer Kürzung der Parteienförderung kommen, wenn eine Fraktion bei der Wahlwerbung über die Stränge schlägt.
Keine Schlupflöcher
Auf die Gefahr, dass möglicherweise Schlupflöcher gesucht und ausgenützt werden könnten, um den Ausgabendeckel geschickt zu umgehen, ist man vorbereitet. Die neuen Regeln im Parteienfördergesetz werden „kreative Umgehungsmöglichkeiten“ verhindern, erklärt SPÖ-Klubobmann Roland Fürst. „In Summe wird es deutlich weniger Plakate, Inserate und sonst übliche wahltypische Präsente geben. Es wird ein Umdenken bei den Parteien vonnöten sein“, meint der Klubchef. Die neuen Vorgaben werden zum sparsamsten Wahlkampf führen, den es je auf Landesebene gegeben habe. „Sobald der Gesetzesvorschlag verhandelt ist, werden wir das Gesetz rasch umsetzen“, so Fürst.
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