Trotz IQ von 127

Bombendrohung aus Liebe: 30-Jähriger verurteilt

Österreich
26.06.2012 15:43
Ein 30-jähriger Mann, der am 11. August 2011 mit einem Anruf im Callcenter der ÖBB für helle Aufregung gesorgt und die Evakuierung des Bahnhofs Feldkirch bewirkt hatte, ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte von einer Bombe in einem Waggon berichtet. Der Schuldspruch wegen schwerer Nötigung - das Strafgesetzbuch sieht dafür bis zu fünf Jahre Haft vor - ist nicht rechtskräftig.

Der Wiener hatte über ein anonymes Wertkartenhandy den ÖBB mitgeteilt, im Zug zwischen Bregenz und Bludenz sei im vierten Waggon eine Bombe deponiert. Mit dem Anruf hoffte er zu bewirken, dass eine Polin, die in besagtem Zug nach Wien reisen wollte, in der Bundeshauptstadt ihren Anschlusszug in ihre Heimat verpasste.

Der Mann war in die junge Frau schwer verliebt, wie er beim Prozessauftakt im Jänner Richter Peter Liebetreu erklärt hatte: "Ich hab' wirklich nur im Kopf g'habt, dass sie länger bei mir bleibt und ich mit ihr reden kann oder sonst was."

Bahnhof evakuiert und Züge durchsucht
Die Bombendrohung führte dazu, dass der Zug unverzüglich am Bahnhof in Feldkirch angehalten und geräumt wurde. Nachdem das Gebäude evakuiert worden war, wurden die Waggons von der Polizei mit Sprengstoffsuchhunden durchkämmt. Sicherheitshalber wurden zwei weitere Züge gestoppt und ebenfalls geräumt und untersucht.

Der 30-Jährige hatte seine Angebetete 2008 übers Internet kennengelernt. Wieweit seine Zuneigung ging, obwohl es niemals zu körperlichem Kontakt gekommen war, zeigte sich, als die Frau kurz darauf in Peru verhaftet wurde, weil in ihrem Reisegepäck 2,2 Kilogramm Kokain entdeckt wurden. Als der Wiener davon erfuhr, flog er umgehend nach Peru, suchte die lokale Polizeibehörde auf und behauptete, er sei der Drahtzieher des Drogendeals und die Festgenommene vollkommen unschuldig, was ihm jedoch nicht geglaubt wurde.

Blind vor Liebe, trotz IQ von 127
Die Verhandlung war zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens über eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit beim 30-Jährigen vertagt worden. Eine solche lag laut der Sachverständigen Sigrun Rossmanith zum Tatzeitpunkt nicht vor. Sie bescheinigte dem Angeklagten sogar einen Intelligenzquotienten von 127.

Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, muss der beschäftigungslose Mann, von dem die junge Frau übrigens nichts mehr wissen will, den ÖBB auch 5.627 Euro bezahlen. Mit dieser Summe hatte das Unternehmen den angerichteten Schaden beziffert.

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