Ein 20-Jähriger musste sich am Landesgericht Feldkirch verantworten. Es geht um pornografische Darstellung Minderjähriger - 272 Bilder und acht Videodateien, die „zufällig“ auf seinem Computer gelandet sein sollen.
Fast stoisch sitzt der 20-jährige Angeklagte im Verhandlungssaal und harrt der Dinge, die da kommen mögen. Obwohl es das erste Mal ist, dass sich der Mann vor Gericht verantworten muss, ist die ihm zur Last gelegte Tat alles andere als ein Kavaliersdelikt. Es geht um pornografische Darstellung Minderjähriger. Ein Vergehen, auf das der Gesetzgeber bis zu zwei Jahre Haft vorsieht.
Einschlägiges Material mit Kindern und Minderjährigen
Zwar räumt der Beschuldigte ein, in den letzten eineinhalb Jahren tausende pornografische Bilder und Videodateien Erwachsener heruntergeladen zu haben. Dass auch einschlägiges Material mit Kindern und Minderjährigen auf seinem Computer landete, will er nicht gewusst haben. Es geht um 272 Bilder und acht Videodateien „Beim Hochstarten meines Computers habe ich erst später gemerkt, dass das Programm weitere Dateien automatisch herunterlädt.“
Schuldspruch und Geldstrafe
Weshalb sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nur teilweise schuldig bekennt. Worauf ihn Richter Christoph Stadler daran erinnert, dass auf dem Handy des Unterländers fast ausschließlich Kinderpornos sichergestellt worden waren. Staatsanwältin Konstanze Manhart wertet die Verantwortung des Angeklagten als Schutzbehauptung. „Es ist technisch nicht möglich, dass der Browser die Dateien ohne Zutun des Delinquenten herunterlädt.“ Der Prozess endet mit einem Schuldspruch. Der 20-Jährige kommt mit einer Geldstrafe von 1440 Euro davon. Aufgeflogen war die Sache, nachdem Google den Account des Mannes gesperrt hatte und die Kripo zu ermitteln begann.
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