Einheitliche Standards

Wichtige Neuerungen bei Behindertenhilfe ab sofort

Burgenland
07.02.2024 11:00

Mehr als 21.000 Burgenländer leben mit einer Behinderung und benötigen Hilfe, Beratung und direkte Ansprechpartner. Unterstützung erhalten sie unter anderem in Form der Persönlichen Assistenz. Seit 1. Februar setzt das Burgenland gemeinsam mit anderen Bundesländern auf eine Harmonisierung in diesem Bereich.

„Das ist ein wichtiger Schritt, um Menschen mit Behinderungen die Unterstützung zu bieten, die sie verdienen“, führt Soziallandesrat Leonhard Schneemann aus. Denn es müsse egal sein, wo man seinen Hauptwohnsitz habe. Das Burgenland habe sich daher seit Jahren für einheitliche Standards in der persönlichen Assistenz ausgesprochen.

Alterslimit-Härtefallklausel für das Burgenland
Weiters gibt es einige wichtige Neuerungen: Waren bisher Personen ab Pflegestufe 3 anspruchsberechtigt, sind dies nun auch Personen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Gleichzeitig wird der Bezugszeitraum mit 15 bis 65 Jahre (bisher 14 bis 65) festgesetzt, wobei es im Burgenland eine Alterslimit-Härtefallklausel geben soll. Beim Stundenausmaß kommt es zu einer Anhebung von 160 auf maximal 300 Stunden pro Monat.

„Insbesondere das wird die Lebensqualität und Unabhängigkeit der Betroffenen erheblich steigern“, ist Schneemann überzeugt. Der Leistungsumfang wird von der Freizeit auf alle Lebensbereiche ausgeweitet – ausgenommen bleibt nur die Pflege. Für das Land rechnet der Soziallandesrat mit Mehrkosten von vier Millionen Euro im Jahr. Der Bund stellt für dieses Projekt 100 Millionen Euro für alle Bundesländer bereit.

Experten legen Stundenausmaß der Betreuung fest
Für die Abwicklung bleiben weiter die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Anträge können zudem auch beim Amt der Burgenländischen Landesregierung oder dem Sozialministerium gestellt werden. Dies erfolgt über Selbsteinschätzungsbögen. Experten aus dem Bereich Pflege, Psychologie und Sozialarbeit legen auf dieser Basis das Stundenausmaß der Betreuung fest.

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