Ein Unterländer soll die minderjährige Tochter eines befreundeten Paares sexuell missbraucht haben. Noch wurde in der Sache aber kein Urteil gefällt. Im März wird in Vorarlberg weiterverhandelt.
Es sind widerliche Taten, die dem 33-jährigen Frühpensionisten von Seiten der öffentlichen Anklägerin zur Last gelegt werden. Stimmen die Vorwürfe, drohen dem fünffach Vorbestraften bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Der Sachbewaltete soll sich im Herbst 2021 an einer damals zwölfjährigen Tochter aus dem Bekanntenkreis sexuell vergangen haben. Demnach war das Kind an jenem Abend mit Mutter und Bruder bei dem Angeklagten zu Besuch gewesen und hatte sich später zum Schlafen in das Bett des Beschuldigten gelegt. Als die Mutter mit dem Sohn die Wohnung verließ, um noch ein Plüschtier zu holen, soll der Mann die Gelegenheit genutzt und das Mädchen betatscht und dessen Brüste mehrere Minuten geknetet haben. „Das Opfer hatte sich im Schock schlafend gestellt“, so Staatsanwältin Julia Berchtold.
Posttraumatische Belastungsstörung
Später vertraut sich die Schülerin ihrem Vater an und erzählt von einem weiteren Missbrauch durch den Angeklagten während einer Busfahrt. Damals habe der Bekannte zunächst seine Hand auf ihren Schenkel gelegt und das Opfer anschließend mit dem Finger im Intimbereich sexuell missbraucht. Die Mutter des Mädchens schaltete daraufhin das Institut für Sozialdienste (IFS) ein. Der Mann wurde angezeigt.
Posttraumatische Belastungsstörung
Ein psychologisches Gutachten ergab schließlich, dass die Zwölfjährige an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Da nicht klar ist, ob diese auf den Missbrauch oder die familiäre Situation des Mädchens im Allgemeinen zurückzuführen ist, zumal die Eltern drogensüchtig sind, der Vater mittlerweile im Gefängnis sitzt und die Mutter arbeitslos ist, wurde von Seiten der Staatsanwältin nun der Strafantrag um das Faktum der schweren Körperverletzung erweitert.
Weshalb Verteidiger German Bertsch für seinen Mandanten aus Gründen der Vorbereitung einen weiteren Verhandlungstermin anregte. Fortsetzung am 6. März. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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