Das Bildungsministerium hat im Vorjahr eine Ausbildungsoffensive gestartet, um mehr Personal für Kindergärten zu gewinnen. Unter anderem sollen der Wechsel von Quereinsteigern erleichtert werden. Nun wird auch noch die Eignungsprüfung für die Aufnahme an Bildungsanstalten für Elementar- bzw. Sozialpädagogik reformiert.
Unter anderem muss kein Rhythmus mehr nachgeklatscht werden, auch der Sport- und der Zeichenteil entfallen. So soll unter anderem die Diversität gefördert werden, heißt es in den Erläuterungen zu einer Verordnung des Bildungsministeriums.
Vierstündige Eignungsprüfung
Wer eine Ausbildung zur Kindergartenpädagogin oder zum Kindergartenpädagogen beginnen will, muss derzeit eine bis zu vierstündige Eignungsprüfung bestehen. Diese besteht aktuell aus vier Teilen - abgeprüft werden musikalische Bildbarkeit, die Fähigkeit zum schöpferischen Gestalten, körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit sowie Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit. Künftig soll davon nur mehr die Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit bestehen bleiben.
Nachsingen einer Melodie entfällt
Entfallen würden dabei jene Prüfungsteile, bei denen etwa ein Rhythmus nachgeklatscht oder eine Melodie nachgesungen werden muss. Auch der Nachweis der Schwimmfähigkeit sowie etwa ein Lauf bzw. Geschicklichkeitslauf mit abschließendem Purzelbaum müssen nicht mehr erbracht werden. Gleiches gilt für die Überprüfung der feinmotorischen und der „schöpferischen“ Fähigkeiten, etwa durch eine Zeichnung.
Übrig bleibt der Nachweis der Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit. „Der Schwerpunkt der Eignungsprüfung soll auf sozial-kommunikative Kompetenzen, wie Persönlichkeitsbildung, Reflexion des eigenen Verhaltens oder Verhalten in der Gruppe gelegt werden“, heißt es in den Erläuterungen. Die Dauer der Prüfung soll dennoch gleich bleiben.













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