Nach VfGH-Urteil

Für Handy-Konfiszierungen mehr Richter benötigt

Politik
05.01.2024 10:50
Porträt von krone.at
Von krone.at

Wie berichtet, hat der Verfassungsgerichtshof in einem Urteil kurz vor Weihnachten der Regierung den Auftrag erteilt, ein neues Gesetz im Umgang mit Sicherstellung von Datenträgern zu schaffen. Künftig dürfen unter anderem Handys nur gut begründet und nach einer richterlichen Genehmigung konfisziert werden. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gibt aber zu bedenken, dass dafür wesentlich mehr Richter benötigt werden.

„Da es nach dem VfGH-Erkenntnis bei Sicherstellung von Handys eine richterliche Genehmigung braucht, werden wir im Journaldienst aufstocken müssen“, betonte Zadic am Freitag im APA-Interview. Es müsse zeitnah eine Regelung kommen, damit Rechtssicherheit herrsche. Dazu habe man bereits mit allen Stakeholdern wie auch der Standesvertretung Gespräche geführt.

Laut VfGH nicht möglich sei eine Trennung zwischen einer wie bisher gehandhabten Sicherstellung des Handys und einer erst mit richterlicher Genehmigung durchgeführten Auswertung der Daten, so Zadic. Für die häufigen Fälle, in denen Gefahr im Verzug sei, müsse man daher eben über eine Aufstockung des Richter-Journaldienstes reagieren.

„Mir ist wichtig, dass wir eine Regelung haben, die einerseits die Vorgaben des Gerichtshofs aufnimmt und andererseits die Ermittlungsarbeit zum Beispiel in Fällen von Cyberkriminalität oder Kinderpornografie nicht behindert“, erklärte die Grünen-Politikerin.

Gefahr der Löschung durch Verdächtige droht
„Der Hauptfall der Anwendung sind nicht die bekannten politischen Verfahren - da hat es ja gerichtlich genehmigte Hausdurchsuchungen gegeben“, so Zadic. „Klassischer Fall ist, wenn die Polizei im Rahmen eines Suchtmitteldelikts jemanden anhält, das Handy abnimmt, inkriminierende Chats abfotografiert und das dann der Staatsanwaltschaft schickt, ähnlich auch bei Cybermobbing“, führte die Ministerin weiter aus. Bei fehlenden Sicherstellungsmöglichkeiten herrsche die Gefahr, dass Beschuldigte dann inkriminierende Daten löschen. Weiterhin auch möglich sein müsste die Verwertung von Zufallsfunden - und zwar ohne eine weitere Genehmigung durch einen Richter.

Überwachung von Messenger-Diensten wohl verfassungswidrig
Nicht vorstellen kann sich Zadic, dass die von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) geforderte Überwachung von Messenger-Diensten verfassungskonform ist. „Der VfGH hat gerade in seinem jüngsten Erkenntnis gezeigt, wie besonders wichtig ihm das Recht auf Privatsphäre ist. Selbst wenn es einen konkreten Tatverdacht und einen konkreten Beschuldigten gibt, ist ihm ja eine Sicherstellung ohne richterliche Genehmigung zu eingriffsintensiv.“ Umso weniger möglich werde eine anlasslose Massenüberwachung ohne konkreten Verdacht sein. „Das wird sich schwer ausgehen.“

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