Das heimische Außenministerium setzt sich auch für Auslieferung jener Österreicher ein, die im Ausland in Gefängnissen sitzen. Meist bleibt den Straftätern aber nichts anderes übrig, als die Zeit abzusitzen.
Nach Artikel 36 der Wiener Konsularkonvention ist jeder Staat verpflichtet, über jede Festnahme, Anhaltung oder Haft das jeweilige Herkunftsland zu informieren. Voraussetzung ist das Einverständnis der betroffenen Person.
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