Urteil in München
Gericht stuft Letzte Generation als kriminell ein
Jetzt also doch: Das Landgericht München hat die Klimaschutzgruppe Letzte Generation als kriminell eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, begründete das Gericht seine Entscheidung. Als Beispiele führte es etwa Blockaden von Straßen und Flughäfen an.
Damit wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Die Gruppe hat jetzt keine weiteren Rechtsmittel mehr. Um als kriminell eingestuft zu werden, müssen Straftaten nicht der Hauptzweck der Vereinigung sein. Es reicht, wenn sie als einer von mehreren Zwecken eingeschätzt werden.
Im Fall der Letzten Generation wurden Nötigungen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, insbesondere das Festkleben und Sachbeschädigungen, als Straftaten angeführt. Nach Auffassung des Gerichts stellen diese Handlungen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Außerdem handle es sich nicht um geringfügige Straftaten, wenn etwa an den Versuch gedacht werde, den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen.
Gesellschaftlichen Diskurs verletzt
Das Landgericht München kam darüber hinaus zu dem Schluss, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegtime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppe versuche, sich - womöglich moralisch überhöhend - über die rechtsstaatliche Ordnung und demokratische Abläufe zu stellen.
Das Amtsgericht München erließ im Mai mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. In Berlin wurde die Letzte Generation im Juli nach einer Prüfung nicht als kriminell eingestuft. In Österreich stufte die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) die Klimaschutzgruppe als „eindeutig nicht extremistisch“ und „absolut transparent“ ein.
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