Um für beeinträchtigte Menschen, die ohne Hilfe anderer ihre sexuellen Bedürfnisse nicht realisieren können, Sexualassistenz oder -begleitung möglich zu machen, soll nun das Sittenpolizeigesetz geändert werden.
Bereits in den 1970er-Jahren wurde Sexarbeit in Österreich entkriminalisiert. Diese ist in allen Bundesländern in den dafür zugelassenen Bordellen zulässig. In Vorarlberg allerdings gibt es offiziell keines. Zudem ist das „Ausüben gewerbsmäßiger Unzucht“ - wie es im Sittenpolizeigesetz heißt - außerhalb von bewilligten Bordellen verboten. Damit Menschen mit Beeinträchtigung ihre sexuellen Bedürfnisse befriedigen können, gibt es in anderen (Bundes-)Ländern schon seit Jahren sogenannte Sexualassistenten oder Sexualbegleiter. Im konservativen Ländle hingegen können diese augenscheinlich leicht anrüchigen Dienste nicht in Anspruch genommen werden, stattdessen ringen die zuständigen Mitglieder des Landtags seit Jahren um einen gangbaren Weg.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.