Um für beeinträchtigte Menschen, die ohne Hilfe anderer ihre sexuellen Bedürfnisse nicht realisieren können, Sexualassistenz oder -begleitung möglich zu machen, soll nun das Sittenpolizeigesetz geändert werden.
Bereits in den 1970er-Jahren wurde Sexarbeit in Österreich entkriminalisiert. Diese ist in allen Bundesländern in den dafür zugelassenen Bordellen zulässig. In Vorarlberg allerdings gibt es offiziell keines. Zudem ist das „Ausüben gewerbsmäßiger Unzucht“ - wie es im Sittenpolizeigesetz heißt - außerhalb von bewilligten Bordellen verboten. Damit Menschen mit Beeinträchtigung ihre sexuellen Bedürfnisse befriedigen können, gibt es in anderen (Bundes-)Ländern schon seit Jahren sogenannte Sexualassistenten oder Sexualbegleiter. Im konservativen Ländle hingegen können diese augenscheinlich leicht anrüchigen Dienste nicht in Anspruch genommen werden, stattdessen ringen die zuständigen Mitglieder des Landtags seit Jahren um einen gangbaren Weg.
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