Eine hitzige Diskussion um Sozialschmarotzertum endete in Dornbirn (Vorarlberg) mit meinem rechten Haken ins Gesicht. Der 60-jährige Angreifer stand am Mittwoch vor Gericht und musste sich dort verantworten.
„Ich hätte mich ja vorhin im Gerichtsgang beim Opfer entschuldigt. Aber der Typ hat mich nicht mal angeschaut“, erklärt der drahtige Angeklagte zu Beginn der Verhandlung. Freilich bereue er den Faustschlag auf die Zwölf des 57-jährigen Pensionisten. Immerhin habe er diesem einen halben Zahn ausgeschlagen.
„Aber der Mann hat mich durch seine Anschauung, was die Arbeitsmoral der Jugend und Sozialschmarotzertum angeht, regelrecht provoziert.“ Passiert ist der Vorfall am Neujahrstag in einer Bar am Dornbirner Bahnhof. Zu dem Zeitpunkt hatten sich die beiden Herrschaften bereits auf dem Vorplatz eine Diskussion zum Thema geliefert.
Leben durch Sozialleistungen finanzieren lassen
„Mir war das dann zu blöd. Ich habe den ja auch nur vom Sehen gekannt. Also habe ich ihn stehenlassen, mich in eine Bar gesetzt und ein Bier getrunken“, erklärt der 60-Jährige. Der Friede habe allerdings nicht lange gedauert. Denn kurze Zeit später sei der „Lästige“ im Lokal aufgetaucht und hätte erneut auf ihn eingeredet, dass man auf eine Art blöd sei, wenn man arbeiten ginge. Man solle sich doch durch Sozialleistungen das Leben finanzieren lassen. „Irgendwann hat es mir gereicht. Da habe ich zugeschlagen“, bekennt sich der schlaksige Angeklagte zu seiner damaligen Kurzschlusshandlung schuldig.
Was sich das schwer übergewichtige und körperlich klar überlegene Opfer im Zeugenstand zunutze macht. Schließlich geht es auch um Schadenersatz. „Bevor er mir eine reingehauen hat, hat er noch Arschloch zu mir gesagt. Ich habe ein Trauma erlitten und will Schmerzensgeld für den abgeschlagenen Zahn. Außerdem will ich per Beschluss die Verhängung eines Näherungsverbotes über den Angeklagten.“ Die Frage des Verteidigers, was er denn eigentlich gearbeitet habe, dass er mit 57 Jahren schon Pensionist sei, lässt dieser unterdessen unbeantwortet. Einziger Kommentar: „Das ist doch Wurst!“
Urteil ist rechtskräftig
Die Verhandlung endet mit einem Schuldspruch. Richter Theo Rümmele verurteilt den hitzköpfigen Mike Tyson zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und 1440 Euro Geldstrafe. Dem Opfer spricht er 500 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist rechtskräftig. Schlusswort des Richters zum Angeklagten: „Nur weil jemand eine andere Ansicht hat wie Sie, ist das noch keine Provokation.“
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