Kaum aus dem Häfen heraus, geht es für einen 34-jährigen Gauner aus Vorarlberg schon wieder in den Knast. Wegen schweren Betrugs wurde der Kriminelle am Freitag am Schöffengericht in Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
Drei einschlägige Vorstrafen zierten bislang den Strafregisterauszug des Angeklagten. Aus seinen Fehlern gelernt hat er offenbar nichts. Denn jetzt gab es Verurteilung Nummer vier. „Sie sind unbelehrbar und hören nicht damit auf“, Betrügereien zu begehen, belehrt die Vorsitzende Silke Wurzinger den Angeklagten. Nur zwei Wochen nach der jüngsten Verurteilung beging der Mann nämlich schon den nächsten Betrug.
Für seine kriminellen Machenschaften gab es diesmal zwei Jahre unbedingte Haft. Weitere 18 Monate kommen hinzu, weil er rückfällig geworden war. Die zur Bewährung ausgesetzte Strafe wurde widerrufen. Das macht in Summe dreieinhalb Jahre Gefängnis.
Schaden von knapp 44.000 Euro
Zum Urteil: Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte im Zeitraum November 2022 bis September 2024 Jahres Darlehen für den An- und Verkauf von Autos nicht zurückbezahlt und so einen Schaden von knapp 44.000 Euro verursacht hatte.
Ob das Urteil rechtskräftig wird, entscheidet sich erst Anfang Woche. Denn Staatsanwalt als auch Angeklagter erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Dabei steht dem Vorarlberger mit türkischen Wurzeln schon der nächste Prozess ins Haus. Hier legt die Staatsanwaltschaft dem 34-jährigen zur Last, 480 Gramm Kokain aus der Schweiz geschmuggelt und in Vorarlberg dem Betreiber einer Bar im Bezirk Feldkirch verkauft zu haben. Ein Vorwurf, zu dem sich der Angeklagte bislang für nicht schuldig bekannte.
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