Grober Kokainrausch

Prügelopfer rettet sich durch Sprung vom Balkon

Vorarlberg
10.05.2025 11:55

Ein Deutscher prügelt im Kokainrausch seinen Mitbewohner halb tot – der Schwerverletzte schleppt sich auf den Balkon und rettet sich mit einem Sprung aus 7,5 Metern Höhe! Der Täter ist nicht schuldfähig, das Opfer wird bei Gericht mit 6000 Euro Schmerzengeld abgespeist.

Fast wie ein Hohn klingt die Aussage des Verteidigers, als er im Prozess am Freitag die Bitte äußert, das Gericht möge doch die Tat seines Mandanten mit Augenmaß beurteilen. Laut Gutachter sei der Angeklagte damals aufgrund seines Kokainrausches schuldunfähig gewesen. Deshalb stimmen Staatsanwalt und Richterin dem Antrag auf Einweisung des bereits in Deutschland einschlägig vorbestraften 39-jährigen Gewalttäters in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher zu.

Einblicke ins Krankheitsbild des Deutschen mit palästinensischen Wurzeln gibt Gerichtspsychiater Reinhard Haller: „Der Beschuldigte leidet seit seiner Kindheit an ADHS, wurde damals medikamentös eingestellt. Später folgte allerdings eine steile Drogenkarriere, mit dem Ergebnis, dass sich bei dem 39-Jährigen Wahnvorstellungen einstellten.“

Das ist auch am Tatabend des 13. Jänner dieses Jahres der Fall, als er plötzlich den 34-jährigen Mitbewohner in Götzis attackiert und halb totschlägt. Mit letzter Kraft schleppt sich das Opfer auf den Balkon und springt knapp acht Meter in die Tiefe. Nachbarn setzen einen Notruf ab.

Zwölfstündige Operation
Mit zahlreichen Rippenbrüchen, einem Nasenbein- und Schädelbruch landet der Schwerverletzte wenig später im Krankenhaus. In einer zwölfstündigen OP gelingt es den Ärzten das Leben des Opfers zu retten.

Doch für den 34-Jährigen ist der Weg zurück in ein normales Leben noch lang. Noch immer ist er arbeitsunfähig, kann weder lange sitzen noch stehen, leidet unter ständigen Schmerzen. „Weil der Verdacht auf ein Blutgerinnsel besteht, muss ich weiterhin Blutverdünner nehmen“, berichtet das Opfer im Zeugenstand. Eine Reha steht noch aus. Ebenso die Psychotherapie.

Von den durch Opferanwältin Ariana Etefagh geforderten 16.000 Euro spricht Richterin Franziska Klammer dem 34-Jährigen am Ende nur 6000 Euro zu und verweist mit allen weiteren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg! Für den Angeklagten endet die Verhandlung mit einem Schuldspruch und einer Haftstrafe von 14 Monaten. Doch die startet jetzt erstmal mit einer Suchttherapie von voraussichtlich vier Monaten. Wodurch sich die Haftstrafe entsprechend verkürzt.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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