Ein Pensionist wurde am Innsbrucker Landesgericht zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt. Er hatte nämlich die Situation als „Aufpasser“ für seine Stiefenkeltochter schamlos ausgenutzt. Für den Tiroler war es heuer nicht der erste Auftritt im Gerichtssaal ...
Der 76-Jährige hatte wohl mehrere Gelegenheiten, das Mädchen in Abwesenheit seiner Ehefrau von Mai 2017 bis März 2022 mehrfach in nicht angemessener Weise zu berühren und zu beobachten. So hat er der heute 13-Jährigen im Bad hinterherspioniert, auch sprach er zu Beginn der Vorfälle mit der erst 7-Jährigen über Intimrasur. Wiederholt soll es zu Berührungen im Brust- und Vaginalbereich gekommen sein.
Verantwortung als Aufsichtsperson
„Beide Großeltern passten auf das Kind auf“, sagte Richter Norbert Hofer, damit sei der Angeklagte Vertrauens- und vor allem auch Aufsichtsperson gewesen. Bereits Anfang des Jahres war der Mann im Zuge des Falles zu zwölf Monaten Haft – neun davon bedingt – verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob dies jedoch teilweise auf.
Der Angeklagte fungierte hier als Vertrauens- und vor allem auch als Aufsichtsperson.
Richter Norbert Hofer
Nun fiel die Strafe mit 18 Monaten (sechs unbedingt) sogar höher aus. Wegen der Aufhebung des Schuldspruchs aufgrund des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses wurde nur dieser Anklagepunkt verhandelt. Die Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen war bereits rechtskräftig gewesen.
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