Plan in Frankreich

Medizinische Hilfe für Migranten nur im Notfall

Ausland
09.11.2023 16:53
Porträt von krone.at
Von krone.at

Frankreichs Regierung plant, das Einwanderungsgesetz zu verschärfen. So sollen Migrantinnen und Migranten künftig nur noch in Notfällen medizinische Hilfe bekommen (siehe Video oben). Das sorgt jetzt für Kritik bei mehreren Hilfsorganisationen.

In der Nacht auf Donnerstag hatte der mehrheitlich rechte Senat einen geplanten Gesetzesartikel gekippt, nach dem arbeitende Migrantinnen und Migranten in Frankreich leichter eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen sollten. Dabei ging es in erster Linie um Branchen, in denen Personalmangel herrscht, und um einen Versuch der Regierung, Integration zu fördern.

Darüber hinaus verschärften die Senatorinnen und Senatoren den Entwurf überhaupt. So sollen Kinder von ausländischen Eltern, die in Frankreich geboren und aufgewachsen sind, nicht mehr wie bisher automatisch mit 18 Jahren die französische Staatsbürgerschaft bekommen. Auch die medizinische Versorgung von Migrantinnen und Migranten will der Senat einschränken: Künftig sollen sie nur noch in Notfällen Hilfe bekommen.

Familiennachzug eingeschränkt
Zudem stimmten die Senatorinnen und Senatoren dafür, den Familiennachzug einzuschränken, und den illegalen Aufenthalt zum Delikt zu erklären. Am Dienstag soll über den gesamten Gesetzesentwurf abgestimmt werden, der dann noch von der Nationalversammlung diskutiert wird. Ein Abgeordneter kündigte bereits an, die Änderungen wieder rückgängig machen zu wollen.

Kritik von Krankenhausverband
Kritik kam unter anderem von Hilfsorganisationen und vom Krankenhausverband, der vor „großen Risiken für die öffentliche Gesundheit“ warnte. Migrantinnen und Migranten würden häufig in prekären Verhältnissen leben und daher häufiger ansteckende Krankheiten bekommen als die restliche Bevölkerung. „Eine frühe Behandlung ist immer besser als eine verspätete.“

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron wollte ursprünglich ein „ausgeglichenes“ Gesetz auf den Weg bringen, das die Integration von Migrantinnen und Migranten fördern soll. Gleichzeitig sollte das Abschieben abgelehnter Asylwerberinnen und Asylwerber leichter werden. Um tatsächlich ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, ist die Regierung jedoch auf die Zustimmung der rechten Opposition angewiesen. Dieser war vor allem die Arbeitserlaubnis ein Dorn im Auge.

Zweiter Anlauf für Gesetz
Es handelt sich bereits um den zweiten Anlauf der Regierung, den Text zu verabschieden. Im März hatte Premierministerin Elisabeth Borne eingeräumt, dass sich keine Mehrheit abzeichne. Denkbar ist daher, dass sie einmal mehr den Verfassungsparagrafen 49.3 nutzen wird, mit dem das Gesetz ohne abschließende Abstimmung der Abgeordneten verabschiedet werden kann

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