Stichtag 1. November

Winterreifenpflicht: Muss ich jetzt ummontieren?

Motor
30.10.2023 14:42

Teilweise sitzen wir in Österreich noch bei um die 20 Grad in der Sonne - und da sollen wir über Winterreifen reden? Ja, denn ab 1. November gilt die situative Winterreifenpflicht. Wer sich nicht angesprochen fühlt, der klicke einfach auf die nächste Story.

(Bild: kmm)

Das Gesetz zur situativen Winterreifenpflicht in Österreich gilt von 1. November bis zum 15. April des darauffolgenden Jahres, egal, wie das Wetter ist. Egal, wie hoch die Temperaturen klettern. Deshalb „situativ“. Das bedeutet, dass bei winterlichen Bedingungen (Schnee, Matsch, Eis) nur Fahrzeuge mit Winterreifen auf den Straßen unterwegs sein dürfen. Niemand verlangt, dass man mit Winterreifen unterwegs ist, wenn die Straßen trocken sind. Nicht einmal im Jänner.

Aber eben schon, wenn die Straßenverhältnisse winterlich sind. Dafür reicht ein wenig Schneematsch, es muss nicht „tief winterlich“ sein. Wird die Winterreifenpflicht ignoriert, kann es zu empfindlichen Strafen kommen: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall Strafen bis zu 10.000 € verhängen. Auch sind Probleme mit der Versicherung vorprogrammiert, wenn es bei winterlichen Fahrbedingungen zu einem Verkehrsunfall kommt und das Fahrzeug nicht mit Winterreifen im Sinn des Gesetzes ausgestattet war.

Welche Reifen?
Als Winterreifen verwendet werden dürfen nur solche Reifen, auf denen folgende Kennzeichnungen zu finden sind: M+S, M.S., M&S, M/S oder ein Schneeflockensymbol. Ganzjahresreifen sind ebenfalls mit dieser Markierung versehen und damit zulässig. „Diese Symbole sollen garantieren, dass die Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen geeignet sind“, so Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ. Im Einzelfall kann man sich aber gerade bei Billigfabrikaten nicht unbedingt darauf verlassen. Also besser gute Reifen aussuchen, dabei helfen Reifentestberichte. Denn ein Winterreifen soll nicht nur eine Anzeige verhindern, sondern auch gefährliche Situationen oder gar Unfälle.

Was viele nicht wissen: Pneus mit weniger als vier Millimeter Profiltiefe gelten generell nicht als Winterreifen! Für Lkw über 3,5 t gilt übrigens fünf Millimeter.

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(Bild: kmm)



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