Nach einem sogenannten „Unzuständigkeitsurteil“ im Mai am Landesgericht, wird seit Mittwoch ein Milieustreit am Schöffensenat verhandelt. Der Fall hat es durchaus in sich.
Wie aus einem Mafia-Film klingt die brutale Vorgehensweise, mit der die beiden Angeklagten im Januar gegen ihr Opfer vorgegangen sein sollen. Es geht um das Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung und - nach einer diesbezüglichen Feststellung des Gerichts - jetzt auch um schweren Raub. Weshalb die Sache nun ein Fall fürs Schöffengericht ist.
Laut den Aussagen des Opfers war es zwischen ihm und dem 38-jährigen Erstangeklagten in dessen Wohnung zum Streit gekommen. Dabei hatte der Angeklagte dem türkischen Landsmann nicht nur ins Ohr gebissen, sondern diesen auch mit Eisenstange und Schraubzwinge malträtiert. „Der Typ schuldete mir ein paar tausend Euro. Als er mir in der Wohnung sagte, dass ich das Geld nicht zurückbekomme, wurde ich wütend.“ Eine aggressive Haltung hätte aber ursprünglich nur das vermeintliche Opfer eingenommen. „Da hatte ich Angst um meine Familie, also verteidigte ich mich“, so der Hauptangeklagte, der in der Verhandlung mehrfach betont provokant mit seinem Handy herumspielte, ehe Richter Theo Rümmele ein Machtwort sprach.
Der Typ schuldete mir ein paar tausend Euro. Als er mir sagte, dass ich das Geld nicht zurückbekomme, wurde ich wütend.
Der Hauptangeklagte vor Gericht
Mitangeklagt ist sein 34-jähriger Freund. Laut dem Gepeinigten soll dieser ihn festgehalten haben, während der andere ihn mit der Eisenstange mehrmals auf den Ellbogen schlug. Was der mutmaßliche Komplize wiederum bestreitet. „Ich habe sechs Jahre gesessen. Ich habe nichts mehr mit Kriminalität am Hut. Ich wollte nur zwischen den beiden schlichten“, behauptet der Mann.
Da das Opfer derzeit in der Türkei auf Drogenentzug ist und nicht einvernommen werden kann, wird die Verhandlung auf Dezember vertagt.
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