Am Landesgericht Feldkirch ist ein 34-jähriger Türke vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen worden.
„Die Beweislast ist zu dünn, um einen Schuldspruch zu fällen“, begründet Richterin Silke Sandholzer ihre Entscheidung. Bis zum Urteil waren allerdings fünf Verhandlungen nötig. Angeklagt war der unbescholtene Paketfahrer, der auch über viel handwerkliches Geschick verfügt, weil er einen afghanischen Metzgerei-Inhaber um rund 21.000 Euro betrogen haben soll. Und zwar dergestalt, dass er dem Geschäftsmann die Sanierung des Ladens versprach und wahrheitswidrig vorgab, das Geld als Vorauszahlung für Baumaterialien sowie neue Elektrogeräte und Arbeitsleistungen zu benötigen.
Ein komplettes Desaster
„Er hat mir eine defekte Fleischvitrine geliefert. An den Wänden wurden von ihm völlig ungeeignete Fliesen angebracht. Der Fleischwolf funktionierte nicht. Und ein Tiefkühlgerät enthielt kein Gas“, echauffierte sich der als Zeuge geladene Afghane in der ersten Verhandlung Ende Mai. „Zuerst versprach er, die Sache in drei Wochen erledigt zu haben. Als sich nach vier Monaten die Geschichte zum kompletten Desaster entwickelt hat, habe ich Anzeige erstattet.“ Zudem soll der Türke mit dem vermeintlich goldenen „Handwerkerhändchen“ ihn und einen anderen Mann zur Zahlung von jeweils 3200 Euro verleitet haben, indem er den beiden vorgaukelte, ihnen damit einen Platz in einer Fahrschule in St. Pölten (NÖ) zu besorgen.
Als sich nach vier Monaten die Geschichte zum kompletten Desaster entwickelt hat, habe ich Anzeige erstattet.
Der als Zeuge geladene Metzger
Freispruch im Zweifel
Schon damals hatte der Angeklagte die Anschuldigungen zurückgewiesen und von „Lügen über Lügen“ gesprochen. Nach fünf Verhandlungen, mehreren Beweisanträgen und Zeugeneinvernahmen kann das Gericht dem 34-Jährigen nicht eindeutig einen schweren Betrug nachweisen. Und so tritt am Ende zumindest formal genau das ein, was der Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag prophezeit hatte: „Der Prozess wird zeigen, dass ich unschuldig bin.“ Ein Freispruch im Zweifel.
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